Hohes Rückfallrisiko

Tochter (9) missbraucht: Haft und Einweisung

Österreich
19.12.2013 12:37
Ein 45-jähriger Mann ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Blutschande nicht rechtskräftig zu einer sechseinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte seine neunjährige Tochter aus einem SOS-Kinderdorf abgeholt und am helllichten Tag in einem Gebüsch missbraucht.

Das Mädchen war im Alter von zwei Jahren dem Mann und seiner Ehefrau vom Jugendamt abgenommen worden, weil die Behörde das Paar als für die Kindererziehung ungeeignet einstufte. Die Kleine kam zunächst zu den Großeltern, mit vier wechselte sie in ein SOS-Kinderdorf. Der Vater durfte das Mädchen jeden Monat für vier Stunden sehen. Er nahm sein Besuchsrecht regelmäßig in Anspruch und ging mit der Tochter spazieren oder auf einen Spielplatz.

Am 29. August 2013 bemerkte dann ein zufällig vorbeikommender Passant in der Nähe eines großen Möbelhauses in Wien-Floridsdorf, wie die halb bekleidete Neunjährige mit gespreizten Beinen hinter Büschen lag und "Au!" schrie. Auf ihr lag ihr Vater, der sich eilig die Hosen hochzog, als der Passant mit den Worten "Was ist da los?" näher kam. Der Zeuge verpasste dem Vater, der ihm versicherte, seine Tochter habe "es gewollt", einen Faustschlag, drückte ihn zu Boden, hielt einen Radfahrer an und ersuchte diesen, die Polizei zu verständigen.

Vater: "Ich konnte nicht widerstehen"
Nach seiner Festnahme gab der 45-Jährige zu, er habe sich bereits am 1. August erstmals an seiner Tochter vergangen, nachdem er diese vom SOS-Kinderdorf abgeholt hatte. Dort hatte man es nicht für notwendig befunden, die väterlichen Besuche zu überwachen, da gegen den Vater nichts vorlag und kein Verdacht auf körperliche oder sexuelle Übergriffe bestand. Der Mann erklärte der Polizei außerdem, die Initiative wäre von seiner Tochter ausgegangen. Er habe "nicht widerstehen können", weil sie seiner Frau "so ähnlich schaue".

"Wie die Kleine g'sagt hat, sie liebt mich, hat's 'Klick' g'macht"

"Schuldig. Stimmt alles", legte der Angeklagte am Donnerstag vor einem Schöffensenat ein Geständnis ab. Er blieb jedoch dabei, das Ganze sei von der Neunjährigen ausgegangen. Sie habe ihn gebeten, sich auf ihn zu legen, "und wie die Kleine g'sagt hat, sie liebt mich, hat's afach 'Klick' g'macht. Da war ich total überfordert".

Gutachter bescheinigt hohes Rückfallrisiko
Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer bescheinigte dem Sonderschulabsolventen, der zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachging, Zurechnungsfähigkeit. Infolge seiner problematischen Persönlichkeitsstruktur, einer hohen sexuellen Triebhaftigkeit und einer verminderten Impulskontrolle liege allerdings ohne therapeutische Maßnahmen ein hohes Rückfallrisiko vor, weshalb sich der Gutachter im Fall eines Schuldspruchs für die Unterbringung im sogenannten Maßnahmevollzug aussprach.

Das Gericht wies den Angeklagten daraufhin zusätzlich zur verhängten Haftstrafe in eine Anstalt ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 45-Jährige legte dagegen Rechtsmittel ein. Wie die Rechtsvertreterin des Mädchens darlegte, ist die Neunjährige seit dem Vorgefallenen verstört, leidet unter Panikattacken, Schlafstörungen und einem Waschzwang.

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