Zwei Jahre bedingt

Tiroler verging sich an Achtjähriger – verurteilt

Österreich
14.02.2014 06:30
Ein 69-jähriger Pensionist ist am Donnerstag in Salzburg wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen schuldig gesprochen worden. Der bisher unbescholtene Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem wurde eine Weisung zur Psychotherapie erteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Tiroler war Untermieter im Haus der Familie der Achtjährigen im Flachgau. Die Mutter erzählte vor Gericht, dass der 69-Jährige öfters mit ihrer Tochter und auch ihrem sechsjährigen Sohn im Garten gespielt hätte. Die Großmutter des Mädchens habe dann im August 2013 unsittliche Berührungen des Mannes an der Achtjährigen bei der Hausbank beobachtet.

Den Aussagen der Achtjährigen in der kontradiktorischen Einvernahme zufolge gab es solche Vorfälle auch im Pool. Die Verfahrenshelferin des Pensionisten bezeichnete die Anklage dennoch als "überschießend". Es sei weder zu einem Beischlaf noch zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung oder zu einer Nötigung oder gefährlichen Drohung gekommen. "Trotzdem ist er geständig, dass er am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat."

Beschuldigter widersprach sich bei Aussage im Prozess
Der Beschuldigte machte es dem Schöffensenat jedoch nicht leicht. Eine gänzlich geständige Verantwortung war in seiner Einvernahme nicht zu erkennen. Von Frühjahr bis August 2013 habe er das Mädchen fünf- bis zehnmal spielerisch berührt. Einmal habe es einen kleinen Ball im Slip versteckt, dann eine Haarspange oder einen Stein. Wer dieses Spiel erfunden habe, wisse er nicht. "Die Berührung tut mir wahnsinnig leid."

Den Vorwurf, er sei dem Mädchen mit dem Finger in die Vagina gefahren, bestritt der Angeklagte zunächst, im Laufe der Verhandlung gab er dies dann aber doch zu. Hinter den Spielereien sei aber kein sexuelles Kalkül gestanden, erklärte der 69-Jährige.

Der Tiroler wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Er verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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