Spätes Geständnis

Terror-Prozess: Vier Jahre Haft für IS-Beteiligung

Österreich
23.09.2015 17:36
Ein Islamist, der sich als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat betätigt hatte, ist am Mittwoch in Wien zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Schöffensenat ging davon aus, dass der 33 Jahre alte Caner Y. seit Sommer des Vorjahres als Schleuser für kampfbereite IS-Sympathisanten fungiert und für diese Reisen Richtung Syrien organisiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Anklage wurde Caner Y. vorgeworfen, zumindest zehn Tschetschenen an die türkisch-syrische Grenze befördert zu haben, um sie anschließend auf das Territorium des IS zu schleusen, wo sie sich dem bewaffneten Dschihad anschließen wollten. Dass der 33-Jährige die Ideologie der Terrormiliz teilte, ging aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht zuletzt daraus hervor, dass bei zwei Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung jeweils umfangreiches IS-Propagandamaterial sichergestellt werden konnte. Auch die Auswertung seiner Handys förderte entsprechendes Beweismaterial zutage.

Darüber hinaus hatte der gebürtige Türke, der seit Jahren in Österreich lebt und zuletzt in einer Favoritner Bäckerei gearbeitet hatte, dem IS Bargeld, Kleidung, Autos und Mobiltelefone zur Verfügung gestellt.

Erst geleugnet, dann Geständnis abgelegt
Caner Y. blieb bei der Verhandlung zunächst bei seiner leugnenden Verantwortung, die er seit seiner Festnahme im Februar aufrechterhalten hatte. Nach eineinhalbtägiger Verhandlung und stundenlangen Befragungen legte er am Mittwochnachmittag dann doch ein zumindest formales Geständnis ab. Dem waren eindringliche Ermahnungen der vorsitzenden Richterin Minou Aigner vorausgegangen, die dem 33-Jährigen mehr oder weniger unverhohlen eine langjährige Haftstrafe androhte, sollte es zu einem Schuldspruch kommen.

"Denken Sie an Ihre drei Kinder", gab die Vorsitzende zu bedenken. So gelang es ihr, den Angeklagten weichzukochen. "Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Rat, dass Sie mich gewarnt haben", sagte Caner Y., bevor er sich zu einer Beratung mit seinem Verteidiger Wolfgang Blaschitz zurückzog. Nach einer rund 20-minütigen Besprechung kam dann das späte Schuldeingeständnis zu sämtlichen Anklagepunkten, auch wenn es sich dabei bloß um ein Lippenbekenntnis handelte.

"Ich bereue es, dass ich mich mit solchen Menschen eingelassen habe", sagte Caner Y. "Können wir davon ausgehen, dass Sie in diese Richtung nie wieder in Erscheinung treten werden?", wollte die Richterin wissen. "Ja. Ich hab' mich entschieden", sicherte der Angeklagte künftiges Wohlverhalten zu. Daraufhin hatte das Gericht keine weiteren Fragen mehr. Sämtliche zur Verhandlung geladenen Zeugen wurden im Hinblick auf die formal gegebene geständige Verantwortung des Angeklagten mit Einverständnis der Staatsanwältin und des Verteidigers entlassen.

"Wegen meinem Glauben will ich sitzen bleiben"
Bei der Urteilsverkündung weigerte sich der 33-Jährige dann zunächst auch noch, sich - wie in der Strafprozessordnung vorgesehen - zu erheben. "Wegen meinem Glauben will ich sitzen bleiben", sagte er der Richterin. Diese brachte ihn mit den Worten "Geben Sie sich einen Ruck! Verlassen Sie sich drauf, im Islam ist das kein Problem, aufzustehen" doch noch dazu, dem Gesetz genüge zu tun. Nach der Rechtsbelehrung erbat sich der Mann Bedenkzeit, Staatsanwältin Stefanie Schön gab zum Urteil vorerst keine Erklärung ab.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele