Große Pensionsserie

Teil 11: Neue Variante fürs “Gleiten”

Wirtschaft
28.04.2015 16:50
Ein Versuch, das tatsächliche Antrittsalter zu heben, war die Einführung der Altersteilzeit. Männer ab 58 und Frauen ab 53 können mit Zustimmung des Arbeitgebers ihre Stunden um 40 bis 60 Prozent reduzieren, erhalten aber (dank eines Zuschusses vom AMS) zwischen 70 und 80 Prozent des früheren Einkommens. Die Pensionsbeiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber weiterbezahlt, sodass man keinen Nachteil aus der Reduktion der Arbeitszeit hat.

Bis 2008 war dieses Modell sehr beliebt, vor allem wegen des "Blockens": Im ersten Abschnitt - also bei fünf Jahren Laufzeit nach 2,5 Jahren - wird voll gearbeitet, dafür kann man im zweiten Abschnitt voll die Freizeit genießen.

Seit 2009 muss das Unternehmen aber eine Ersatzarbeitskraft (seit 2013 jemanden, der vorher arbeitslos war, oder einen Lehrling) einstellen, und in der Blockvariante erhält die Firma nicht mehr die vollen Kosten vom AMS ersetzt. Daher ging die Beliebtheit der Altersteilzeit zurück.

Gesetzesentwurf für neue "Teilpension"
Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat nun einen Gesetzesentwurf für eine neue "Teilpension" vorgelegt, die ab 2016 in Kraft treten soll. Diese soll allerdings nur für jene (Männer) gelten, die bereits die Voraussetzungen für eine Korridorpension (ab 62) erfüllen.

Ihnen soll die Möglichkeit geboten werden, ähnlich wie bei der Altersteilzeit 40 bis 60 Prozent zu arbeiten und 70 bis 80 Prozent des Lohns zu bekommen, die Sozialbeiträge werden voll weiterbezahlt. Dafür bleibt die spätere Pension abschlagsfrei, ein Blocken ist aber nicht möglich. Hundstorfer: "Wir versuchen so, ältere Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten."

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