Illegale befördert

Taxler tappte in “Schlepperfalle” – verhaftet

Österreich
13.04.2015 07:52
Es ist ein beliebte Methode bei Menschen, die sich illegal in der EU aufhalten: Mit dem Taxi von Salzburg nach Bayern soll die deutsche Schleierfahndung in Zügen und auf der Autobahn umgangen werden. Sonntagfrüh geriet ein unschuldiger Taxler in diese "Schlepperfalle" und saß mehrere Stunden in Bayern in Haft.

Der Chef der Salzburger Taxi-Vereinigung, Peter Tutschku, alarmierte die "Krone" über den Fall: An der Kreuzung Schmiedingerstraße und Hagenaustraße in Liefering baten Sonntagfrüh fünf Männer eine Passantin, ob sie ihnen ein Taxi rufen könnte. Die Frau war hilfsbereit und rief bei "8111" an.

Die Funkzentrale schickte um 7.40 Uhr den nächstgelegenen Wagen hin, die Afghanen und Pakistaner gaben als Ziel Bad Reichenhall an. Was der Taxler nicht wusste: Seine Fahrgäste wollten illegal über die Grenze, weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben. Der Lenker geriet prompt mit seiner Fuhr zwischen Freilassing und Ainring in eine Kontrolle der bayrischen Schleierfahndung, die nicht lang fackelte: Der Salzburger Taxler wurde wegen des Verdachts der Schlepperei festgenommen.

"Nicht das erste Mal, dass so etwas passiert"
Für Tutschku ist diese vorauseilende Kriminalisierung der Taxifahrer nicht mehr akzeptabel: "Es ist ja nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Die bayrische Staatsanwaltschaft hätte einfach nur bei uns fragen können. Die Leitstelle hat den Wagen nach dem Anruf der Frau hingeschickt. Wie soll da jemals eine Verbindung zwischen Fahrer und den fünf Männern bestehen?" Am Sonntag sei vorerst auch niemand bei der Justiz erreichbar gewesen. Erst nach einigem Druck gaben die Bayern nach und ließen den Salzburger wieder frei.

Für Peter Tutschku ist nun eine Grenze erreicht: "Wir werden diese Woche besprechen, ob wir überhaupt noch über die Grenze fahren. Die Staatsanwaltschaft in Traunstein ist der Meinung, unsere Taxler sollen die Ausweise der Fahrgäste kontrollieren. Sicher nicht: Wir sind weder Behördenvertreter, noch sind wir dazu ausgebildet oder rechtlich befugt."

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