Hinterachse versetzt

Streit mit Autohaus: 20 Millimeter führen zu Klage

Österreich
02.06.2016 07:08

Ein Neuwagen bereitet im Normalfall Freude - dem Kufsteiner Unternehmer Rudolf Koffou aber nicht. Bei seinem Ford Ranger (Kaufpreis rund 45.000 Euro) bemerkte er, dass die Hinterachse um zwei Zentimeter "versetzt" ist, auf einer Seite also weiter hinausragt als auf der anderen. Dem Gezerre um den verlangten Austausch des Wagens folgte nun eine Klage vor Gericht.

Koffous Firma "Durch-Blick" ist auf die Wiederaufbereitung und Reparatur von Kunststoffflächen spezialisiert, beispielsweise bei Liftkabinen. "Daher sind wir quer durch Europa unterwegs, oft 1000 Kilometer am Tag. Da brauche ich ein einwandfreies Fahrzeug", sagt der 55-Jährige.

Bald nach dem Kauf des Ford Ranger (3,2 Liter) beim Autopark in Wörgl glaubte der Unternehmer zu bemerken, dass das Fahrzeug nach links zieht. Und schnell war augenscheinlich, dass der Reifen über den rechten hinteren Kotflügel hinausragt - während er links bündig abschließt.

Erste Reklamationen beim Händler verliefen im Sand - der Fehler liege im Toleranzbereich, hieß es. Hinzu kam das fragwürdige Angebot, man könnte doch die Ladefläche etwas nach links versetzen. "Völlig inakzeptabel", schimpft Hobby-Motorsportler Koffou, "es geht doch auch um die Achsensymmetrie, Fahreigenschaften und Stabilität."

Gutachten: "Abweichungen äußerst bedenklich"
Der Unterländer gab inzwischen selbst ein Gutachten bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen in Auftrag. Fazit: Die Hinterachse ist um zwei Zentimeter nach rechts versetzt, außerdem ist eine Seite um neun Millimeter höher als die andere. Der Gutachter behauptet: "Die festgestellten Abweichungen sind in Bezugnahme zur Fahrdynamik aus verkehrstechnischer Sicht äußerst bedenklich und können hier das Fahrverhalten im Grenzbereich sehr nachteilig beeinflussen."

Leider kam weiterer Ärger hinzu: "Bei der Fahrt zu einem wichtigen Termin in Kärnten wurde es eiskalt im Wagen - der Kühlerschlauch hatte sich vom Heizungskühler gelöst", erzählt der Kufsteiner, "jetzt ist unklar, ob der Motor nicht überhitzt wurde".

Autohaus verteidigt sich
Vom Ford Autopark in Innsbruck hieß es dazu zuletzt: "Das Ausmaß dieses Versatzes liegt im Toleranzbereich laut Werksangaben und stellt keinerlei Sicherheitsgefährdung dar!" Beim Motor bestehe ohnehin eine dreijährige Werksgarantie, die einen etwaigen Schaden abdecken würde.

Der Autopark bot in puncto Hinterachse dennoch einen erneuten Besichtigungstermin an, um eine mögliche Korrektur zu prüfen - doch nach mehreren Begutachtungen des Ford Ranger glaubt Koffou an eine Verzögerungstaktik und er schaltete auf stur: "Ich habe Klage eingereicht."

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