Aufgeflogen war der Fall bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Jahr 2012. Dabei wurden einschlägige Bilder des Mädchens gefunden. Im März 2013 wurde der Stiefvater deshalb zu 15 Monaten Haft, zehn davon bedingt, verurteilt.
Erst nach dieser Verurteilung hatte es das Mädchen gewagt, sich ihren Betreuerinnen anzuvertrauen, was den aktuellen Missbrauchsprozess zur Folge hatte und in der Zusatzstrafe zu dem ersten Urteil mündete. Insgesamt erhielt der Mann also drei Jahr Haft, zehn Monate davon bedingt.
Detaillierte Schilderungen in Brief des Opfers
Zwar attestierte ein Gutachter dem Angeklagten, dass er seit etwa 2009 an einer "erektilen Dysfunktion" leide. Der Schöffensenat unter Richter Oliver Kriz sah jedoch mehrere Missbräuche im Zeitraum davor als eindeutig erwiesen an und hegte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, das inzwischen in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht ist und eine Lehre absolviert. Besonders ein von dem Mädchen vor Jahren geschriebener Brief mit eindeutigen Beschreibungen von Handlungen und Orten des Geschehens überzeugte die Richter.
Der Angeklagte gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, was bedeutet, dass er nun zumindest drei Tage Bedenkzeit hat. Auch die Staatsanwaltschaft hat nun Zeit, eventuell Rechtsmittel zu ergreifen und in die nächste Instanz ans Oberlandesgericht Graz zu gehen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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