Änderungen möglich

Steuererhöhungen im Ministerrat beschlossen

Österreich
29.01.2014 10:19
Der Ministerrat hat die geplanten Steuererhöhungen am Mittwoch mit den zuletzt noch eingearbeiteten Änderungen beschlossen. Bundeskanzler Werner Faymann sprach von einem "Meilenstein auf dem Weg zu stabilen Finanzen", Vizekanzler Michael Spindelegger vom - nach dem Budgetprovisorium - zweiten Schritt zum strukturellen Nulldefizit. Beide schlossen weitere Änderungen im Parlament jedoch nicht aus.

Vor allem der ÖVP-Wirtschaftsbund fordert vehement weitere Entschärfungen im Steuerpaket der Regierung. Spindelegger erklärte sich hier einmal mehr gesprächsbereit, pochte aber darauf, dass die im Budget eingeplanten Einnahmen erreicht werden müssen. "Für mich ist wichtig, dass der Betrag erhalten bleibt", betonte der Finanzminister, damit das Budget 2014 wie geplant über die Bühne gehen könne.

Auch Faymann erklärte, dass im Parlament noch Änderungen möglich seien. Schließlich könne die Regierung von den Abgeordneten nicht verlangen, das Gesetz eins zu eins umzusetzen. Daher sei diese Diskussion "nichts Ungewöhnliches". Auch er verwies aber auf das Ziel der Regierung, das strukturelle Defizit bis 2016 zu senken.

Rund 5,5 Milliarden Euro bis 2018 eingeplant
Das Steuerpaket soll bis 2018 rund 5,5 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen, ein gutes Drittel davon fließt an Länder und Gemeinden. Größte Brocken sind höhere Steuern auf Zigaretten und Alkohol sowie die Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe. Die Gruppenbesteuerung für international tätige Konzerne wird eingeschränkt, die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen erschwert.

Entschärfungen bei besonders kritisierten Punkten
Entschärft hat die Koalition noch zwei von Wirtschaft bzw. Arbeitnehmervertretern massiv kritisierte Punkte: So wird die höhere Besteuerung von Kündigungsentschädigungen doch nicht wie ursprünglich geplant kommen. Stattdessen wird ein Deckel eingezogen, bis zu dem es weiterhin eine steuerliche Begünstigung gibt.

Und auch bei der "GmbH light", die im Vorjahr geschaffen wurde, um Unternehmensgründungen zu erleichtern, gab es ein Entgegenkommen. Wie Spindelegger sagte, wird es für Firmengründer weiterhin nicht nur ein reduziertes Mindestkapital geben, sondern auch eine reduzierte Körperschaftssteuer. Letzteres hatte im ersten Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes noch gefehlt. Steuerschonende Umgründungen bestehender Firmen will man aber weiterhin unterbinden.

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