Falsch beraten?

Steuerberater vor Gericht: “Habe Grasser gewarnt”

Österreich
21.10.2014 16:30
Was sind die Pflichten eines Treuhänders oder Treugebers, was ist der Unterschied zwischen einer transparenten oder intransparenten Stiftung? Die Einvernahme von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grassers Steuerberater gerät schnell zum Seminar für internationales Stiftungsrecht. Dabei belastet er den Ex-Politiker – aber deutlich dezenter als erwartet.

Wie berichtet, klagt der frühere Finanzminister seinen Steuerberater Peter Haunold. Dieser habe ihn in der Frage, wie neun Millionen Euro aus seinem Meinl-Engagement zu veranlagen sind, schlecht beraten. Daher sei Haunold für alle Probleme mit der Finanz verantwortlich, die für Grasser letztlich in einem peinlichen Strafverfahren enden könnten. Am ersten Prozesstag hatte Grasser betont, er habe Haunold vertraut und nur das umgesetzt, was ihm dieser geraten hätte.

Mandant wollte "steuereffiziente Struktur"
Dann kommt der Konter von Haunold, Partner der Wirtschaftsprüferkanzlei Deloitte: Grasser sei zu ihm über Empfehlung von Julius Meinl gekommen, sagt er zunächst. Schnell sei klar gewesen: Grasser ging es darum, wie seine Einkünfte steuerlich zu veranlagen sind: "Er wollte eine steuereffiziente Struktur." Haunold schlug eine österreichische oder liechtensteinische Stiftung vor: "Ich erklärte Grasser den Unterschied. Die heimische war steuerlich günstiger, konnte aber bekannt werden, die liechtensteinische war teurer, aber diskreter." Grasser entschied sich für Diskretion.

Gegründet wurde dann die Waterland-Stiftung - von Ehefrau Fiona. Auch das aus Gründen der Geheimhaltung, da sie Schweizerin ist und in Österreich nichts melden musste. Grasser wollte im Vertrag auch Änderungen. Geplant war, dass er erst im Alter von 60 an das Vermögen herankommt. Das dauerte ihm zu lange. Er verlangte, dass er schon ab 50 bis zu zwei Millionen Euro abziehen könne.

Grasser sollte als "Testimonial" gelten
Was dann folgt, ist eine komplexe Erörterung, welche Art von Einkünften steuerlich wie zu bewerten sind. Dabei sagt Peter Haunold, dass er bei der Gründung der Stiftung davon ausgegangen sei, Grasser würde nur "passive Einkünfte" haben, wie eine Beteiligung an einer Meinl-Firma. Doch plötzlich war auch von einer Vertriebsprovision die Rede. Haunold: "Grasser sollte an Investorengesprächen teilnehmen und als 'Testimonial' gelten."

Genau an dieser Vertriebsprovision scheiden sich die Geister. Die 4,3 Millionen Euro flossen letztlich teils in Grassers Firma Valuecreation, teils in eine Stiftung und stehen im Mittelpunkt des Strafverfahrens der Finanz. Darin wird vor allem die Provision Grasser persönlich zugerechnet und die Stiftungskonstruktion in der Luft zerrissen.

Haunold zur Causa: "Ich machte Grasser aufmerksam, dass die Provision steuerlich anders zu bewerten ist." In einem Interview sagt er es deutlicher: "Ich habe Grasser gewarnt, dass ihm die Vertriebsprovision steuerlich persönlich zugerechnet werden kann."

Prozesskosten zu hoch: Grasser beantragte Unterbrechung
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, auch wenn das derzeit wohl nicht ganz im Sinne Grassers ist. Weil die Kosten für den von ihm selbst angestrebten Prozess offenbar zu hoch sind, hat Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer einen Unterbrechungsantrag eingebracht. Der Verteidiger verwies auf die hohen Prozesskosten von rund 75.000 Euro pro Tag. Außerdem wolle man auch den Ausgang des Finanzstrafverfahrens in der Causa abwarten.

Die Beklagten sprachen sich dagegen aus. Auch der Richter will derzeit nicht unterbrechen. Laut Judikatur müsse man eher den Zivilprozess führen als zu unterbrechen und auf den Ausgang eines Strafverfahrens zu warten.

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