Nach 15 Jahren

Staat fordert von Erben Rückzahlung der Alimente

Österreich
06.05.2014 17:00
Eine Justiz-Groteske bringt der Österreichische Väternotruf ans Tageslicht: Weil die Behörden schlampten, muss ein Wiener 15 Jahre nach dem Tod seines Vaters Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen. Rund 5.000 Euro verlangt der Staat von dem heute Anfang-40-Jährigen und seinen Geschwistern.

Der Vater war ein angesehener Arzt in Deutschland. Doch irgendwann überwies er für seinen außerehelichen Wiener Sprössling keine Alimente mehr. Die Republik sprang ein und fasste der Mutter finanziell unter die Arme. Gut 25 Jahre ist das her.

Eigentlich holen sich die Behörden in solchen Fällen das Geld vom Vater zurück, doch ein halbherziger Versuch im Jahr 1992 schlug fehl. Dann passierte lange überhaupt nichts. Beim zweiten Anlauf 2009 stellte sich dann heraus, dass der Mediziner seit fast zehn Jahren tot ist und sein Vermögen längst verteilt wurde.

Außerehelicher Sohn soll Vorschüsse zurückzahlen
Jetzt - fünf Jahre später - wendet sich der Staat wegen der 5.000 Euro an die Erben - und so auch an den Wiener Sohn. Dieser entsetzt: "Es kann nicht sein, dass eine Forderung bei einem erfolgreichen Arzt 17 Jahre uneinbringlich ist und nun seine Kinder - darunter auch das außereheliche Kind, welches die Vorschüsse erhalten hat - zahlen müssen."

Damit liegt der Mann jedoch falsch: Unterhaltsansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Die Höchstrichter gaben der Republik Recht.

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