5,50 Euro Basiszins

SPÖ will Mietberechnung mit “Normwohnung” regeln

Österreich
04.12.2014 10:50
Schluss mit dem Wirrwarr in Sachen Wohnungsmiete – das fordert die SPÖ und hat nun den Entwurf für ein neues, vereinfachtes Mietrecht vorgelegt. Demzufolge soll in allen Wohnungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, bei Neuvermietungen der monatliche Basiszins 5,50 Euro pro Quadratmeter ausmachen, mit Zu- und Abschlägen für Lage und Ausstattung. Ausgangspunkt für die Berechnung des Mietzinses soll eine sogenannte Normwohnung sein.

Die von der SPÖ vorgeschlagene "Normwohnung" mit durchschnittlicher Ausstattung und Lage soll im Gesetz festgelegt werden. Bei schlechter oder sehr schlechter Lage soll es 5 bzw. 10 Prozent Abschlag geben, bei guter oder sehr guter Lage entsprechend hohe Zuschläge, wie die SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher im Ö1-"Morgenjournal" sagte. Abschläge gäbe es etwa auch beim Fehlen einer Küche oder Kochnische bzw. eines Aufzugs ab dem 2. Stock.

Neu errichtete Wohnungen sollen in den ersten 20 Jahren zu einem freien Mietzins vermietet werden können, nach Ablauf von 20 Jahren soll aber nur noch ein Regelmietzins verlangt werden dürfen. Der soll sich nach einem Basismietzinssystem errechnen - orientiert an den Einkommen, damit die Mieten leistbar seien, so die SP-Argumentation.

Wohnkosten, also Miete samt Heiz-, Warmwasser- und Energiekosten, sollen nicht mehr als 25 Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens ausmachen. 2011 hat dieses bei unselbstständig Erwerbstätigen 1.544,08 Euro netto pro Monat betragen (bzw. 2.070,25 Euro brutto), 2012 waren es laut Statistik Austria samt aliquotem Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Durchschnitt 1.781 Euro netto monatlich.

Der Basismietzins von 5,50 Euro pro Quadratmeter soll in ganz Österreich gelten und die "mietrechtliche Normwohnung" darstellen. Zum Vergleich: Der aktuelle Miet-Richtwert beträgt in Wien 5,39 Euro und ist außer im Burgenland überall höher (bis zu 8,28 Euro etwa in Vorarlberg). Künftig soll vom Basismietzins abgeleitet der jeweils zulässige Hauptmietzins errechnet werden. "Die mietrechtliche Normwohnung stellt den 'gesetzlichen Idealtypus' dar und hat sich an einer zwanzig Jahre alten Neubauwohnung zu orientieren", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf.

Normwohnung muss Internetanschluss haben
Weil das heutzutage als üblich anzusehen sei, müsse eine Normwohnung auch Anschlüsse für Telefon, TV, Internet, Geschirrspül-oder Waschmaschinen enthalten. Zudem müsse sie in einem "ordnungs-und zeitgemäßen Zustand" sein, nicht nur in einem "brauchbaren". Schönheitsfehler oder kleine Bagatellschäden soll es aber schon geben dürfen. Der "zeitgemäße Standard" einer Normwohnung soll jeweils zum Vertragsabschluss gegeben sein. "Der zeitgemäße Ausstattungszustand der mietrechtlichen Normwohnung ist somit dynamisch dem jeweiligen Zeitpunktpunkt des Mietvertragsabschlusses angepasst", so die Erläuterungen.

Auch die "durchschnittliche Lage" der Wohnumgebung soll neu definiert werden. Bei der Beurteilung soll laut Entwurf nicht mehr auf den Errichtungszeitraum des überwiegenden Gebäudezustands abgestellt werden: "Was eine durchschnittliche Lage ist, wird nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens beurteilt", heißt es.

"Spürbare" Geldstrafen für zu teure Mieten
Wenn die Miete 25 Prozent oder mehr über dem gesetzlich zulässigen Hauptmietzins liegt, soll es "spürbare" Geldstrafen geben, da nur das eine wirksame Maßnahme gegen Missbräuche sei. Diese Strafen sollen für die Unterstützung sozial bedürftiger, obdach- oder wohnungsloser oder armutsgefährdeter Personen verwendet werden, so der Plan.

Mit Fristverträgen soll es weitgehend aus sein: "Um leistbares Wohnen sicherzustellen und letztendlich auch Rechtssicherheit für die Mieter zu schaffen, ist es notwendig, dass befristete Mietverhältnisse nicht mehr die Regelmietverhältnisse darstellen und Befristungen nur mehr im Eigenbedarfsfall des Vermieters zulässig abgeschlossen werden können."

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