Brutale Schläger

Skinheads zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Österreich
13.09.2007 12:43
Zwei Vorarlberger Skinheads sind am Donnerstag wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen von neun und acht Jahren verurteilt worden. Das Landesgericht Feldkirch sprach die beiden 24 und 21 Jahre alten Männer schuldig, im August vergangenen Jahres einen heute 20-jährigen Burschen im benachbarten Lindau am Bodensee (Bayern) ins Koma geprügelt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer schlugen derart brutal auf den Lindauer ein, dass dieser für den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleiben wird. Zweieinhalb Monate lag das Opfer im Wachkoma. Das Duo hatte den damals 19-Jährigen in den frühen Morgenstunden auf einer Bank liegend vor einer Fastfood-Kette angetroffen. Der junge Mann schlief und hatte den Daumen im Mund. Die zwei Skinheads stießen den Schlafenden, dieser schimpfte. Daraufhin wurden die zwei betrunkenen Männer handgreiflich.

An die 20 Mal traten sie mit ihren Stiefeln gegen den Kopf des Lindauers. "Wir traten so lange auf ihn ein, bis der Kopf nur mehr ein blutiges Bündel war", erklärte einer der beiden Angeklagten in seinen Aussagen. Eine Nachbarin hörte den Tumult. Auf ihre Rufe hin gerieten die Schläger in Panik und rannten davon. Erst fünf Wochen später führte die Spur zu den Vorarlbergern.

Opfer wird immer auf Hilfe angewiesen sein
Im Prozess legte Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller dar, dass die beiden Vorarlberger in ihrer Zurechnungsfähigkeit zwar durch Alkohol eingeschränkt waren, ihre Dispositionsfähigkeit jedoch nicht ausgeschlossen war. Das Gutachten zum Gesundheitszustand des Opfers prognostiziert dem Patienten, dass er mit Sicherheit nie mehr seinem Beruf wird nachgehen können. Auch im Alltagsleben wird er auf Hilfe angewiesen sein.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Peter Mück verurteilte den 24-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von neun Jahren, der Zweitangeklagte erhielt acht Jahre Haft. Damit schöpfte das Gericht die Höchststrafe von zehn Jahren beinahe aus. Dem Opfer wurden 100.000 Euro Teilschmerzensgeld, Vater, Mutter und Schwester je 10.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Symbolbild

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele