Längere Brenndauer

Silvesterfeuerwerk: Die Neuerungen im Überblick

Österreich
27.12.2016 12:16

Der Jahreswechsel bringt für Anhänger von Feuerwerken eine ganze Reihe von Neuerungen. So sind ab 2017 sogenannte Verbundfeuerwerke mit deutlich längerer Brenndauer erstmals zugelassen. Die Verwendung von Blitzknallsätzen mit Aluminiumpulver ist dagegen generell verboten - für den Verkauf gilt dies schon länger. Die Wirtschaftskammer erwartet zum Jahreswechsel mehr als zehn Millionen Euro Umsatz mit Feuerwerkskörpern, das sind etwa 80 Prozent des Jahresumsatzes.

Besonders beliebt sind mit einem Anteil von rund 40 Prozent die sogenannten Batteriefeuerwerke - auch "Batterien" oder "Schusskisten" genannt - und, ganz neu, die Verbundfeuerwerke. Diese bestehen aus mehreren Batterien, die herstellerseitig schon miteinander verbunden sind und somit ein ganzes Feuerwerk abbrennen. 

Drei bis vier Minuten Brennzeit
Austrian Standards machte darauf aufmerksam, dass bis zum Vorjahr für ungeschulte Pyrotechniker der Kauf von Feuerwerksbatterien mit maximal 500 Gramm explosiver Masse limitiert war, Konsumenten heuer aber Batterien bis zu 2000 Gramm zünden dürfen. Diese Feuerwerke haben nun eine Brenndauer von drei bis vier Minuten statt maximal 40 Sekunden bei 500 Gramm, worauf Konsumenten Rücksicht nehmen sollten.

CE-Kennzeichen verpflichtend
Am meisten nachgefragt werden in Österreich nach wie vor Raketen, "sie dominieren auch die Verkaufscharts mit einem Marktanteil von rund 50 Prozent", so die Wirtschaftskammer. Fachhändler und Austrian Standards empfehlen, sich an der sogenannten CE-Kennzeichnung zu orientieren. Feuerwerkskörper, die seit Jänner 2010 erhältlich sind oder neu auf den Markt kommen, mussten bereits in den vergangenen Jahren das CE-Kennzeichen aufweisen. Ab Juli 2017 ist das CE-Kennzeichen für alle pyrotechnischen Produkte verpflichtend. Bei der Kennzeichnung handelt es sich um die Buchstaben C und E in Verbindung mit einer mehrstelligen Ziffer.

Vorsicht mit älteren Schweizerkrachern
Das Verbot von Aluminiumpulver in Knallkörpern - Schwarzpulver ist erlaubt - betrifft laut Austrian Standards vor allem "Piraten" (Schweizerkracher) älterer Generationen. Die Norm-Experten empfehlen, Knallkörper, die von früheren Silvesterfeiern übrig geblieben sein sollten, nicht mehr zu verwenden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft oder verwendet werden, können darüber hinaus von der Polizei beschlagnahmt werden.

Strafen bis zu 3600 Euro
Christoph Riedl, der Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer, sagte weiters, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten ist. Auch gibt es Altersbeschränkungen: So dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 1 - etwa "Knallerbsen" oder "Feuerkreisel" - nicht an Unter-Zwölfjährige abgegeben werden, und Feuerwerksartikel der nächsthöheren Kategorie F 2 - wie z.B. "Vulkane" oder Raketen - erst von Personen, die 16 Jahre oder älter sind, erworben werden. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen sind Strafen bis zu 3600 Euro vorgesehen.

Die Experten warnten auch vor Einkäufen im benachbarten Ausland bzw. im Internet. Die solcherart erworbenen Artikel würden oft nicht den heimischen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

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