„Einfach eklig“
Dem Mann, der im Nordburgenland lebt, wurde vorgeworfen, zwischen 2011 und 2013 in vier Fällen auf einer Internetplattform den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte gepostet zu haben.
Unter anderem soll er am 23. November 2013 ein Bild veröffentlicht haben, das einen "grinsenden" Adolf Hitler vor einem rauchenden Fabrikschlot zeigte, versehen mit einer beleidigenden Bemerkung über Juden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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