Urteil in Eisenstadt

Sieben Monate Haft wegen Wiederbetätigung im Netz

Web
10.09.2015 12:52
Ein 29-jähriger Deutscher hat sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Eisenstadt wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung sowie der Verhetzung im Internet verantworten müssen. Er wurde schuldig gesprochen und zu sieben Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.

Dem Mann, der im Nordburgenland lebt, wurde vorgeworfen, zwischen 2011 und 2013 in vier Fällen auf einer Internetplattform den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte gepostet zu haben.

Unter anderem soll er am 23. November 2013 ein Bild veröffentlicht haben, das einen "grinsenden" Adolf Hitler vor einem rauchenden Fabrikschlot zeigte, versehen mit einer beleidigenden Bemerkung über Juden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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