Sechs Jahre Haft

Serientäter nach erneuter Sex-Attacke verurteilt

Österreich
01.07.2014 13:16
Weil er im Herbst 2011 eine damals 27 Jahre alte Frau in Wien-Leopoldstadt auf offener Straße überfallen und zu vergewaltigen versucht hatte, ist ein 33-jähriger Arbeiter am Dienstag im Straflandesgericht zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war im Jahr 2004 als Serientäter in die Kriminalstatistik eingegangen: Damals fiel er in der Bundeshauptstadt innerhalb weniger Monate über fünf Frauen her, denen er jeweils auf ihrem Heimweg gefolgt war. In einem Fall setzte er seinem Opfer sogar ein Messer an und erzwang so den Geschlechtsverkehr. Der Mann wurde gefasst und musste sich vor Gericht verantworten.

Nachdem er die über ihn verhängten zweieinhalb Jahre Haft verbüßt hatte, wurde der gebürtige Mazedonier mit einem Aufenthaltsverbot belegt und abgeschoben. Bereits 2012 kam er jedoch eigenen Angaben zufolge wieder nach Wien, wo er schwarz auf Baustellen arbeitete.

Frau verfolgt und geschlagen
Am Abend des 23. Oktober 2011 nahm er in einer Garnitur der U1 eine Frau wahr. Er heftete sich an ihre Fersen, als diese in der U-Bahn-Station Vorgartenstraße ausstieg. Er folgte ihr bis zur Haustür. Als die 27-Jährige das Tor aufsperren wollte, packte er sie von hinten, hielt ihr den Mund zu und küsste sie. Weil sich die Frau wehrte, versetzte er ihr einige heftige Schläge, bis sie zu Boden stürzte.

Er habe versucht, sie zum Sex zu zwingen, gestand der Angeklagte nun vor Gericht. Die anhaltenden Hilferufe der Frau hatten ihn allerdings in die Flucht geschlagen. Der Mann setzte sich nach der Tat erneut nach Mazedonien ab.

Täter dank Bildern der Überwachungskamera identifiziert
Anhand von Fotos aus einer in der U-Bahn-Station angebrachten Überwachungskamera konnte der gesuchte Täter rasch identifiziert werden. Als er dachte, es sei bereits Gras über die Sache gewachsen, kam er nach Wien zurück, um wieder auf Baustellen zu arbeiten. Daraufhin klickten die Handschellen.

Die nunmehr über ihn verhängte sechsjährige Freiheitsstrafe ist nicht rechtskräftig. Der Mann erbat Bedenkzeit.

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