"Unregelmäßigkeiten"

Schwere Mängel an Wakeboard-Anlage entdeckt

Österreich
30.07.2015 14:40
Schwere Mängel an der Liftanlage hat die Wiener Wasserrechtsbehörde MA 58 bei ihren Untersuchungen nach dem dramatischen Wakeboard-Unfall einer 41-Jährigen - die Frau verlor dabei ihren rechten Unterarm - festgestellt. Den Betreiber würden nun weitere Anzeigen erwarten, u.a. wegen "nicht konsensgemäßen Betriebs" sowie "Nichteinhaltung von Auflagen", hieß es am Donnerstag. Zudem seien Berichte über weitere, ähnlich gelagerte Unfälle eingegangen. Die Anlage bleibe deshalb geschlossen. Harsche Kritik an dieser Maßnahme kam am Nachmittag vonseiten des Liftbetreibers: "Das Verhalten der Behörde ist jenseits von Gut und Böse."

Bei einer zusätzlichen - unangemeldeten - Überprüfung der Anlage am Dienstag fielen "zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Betrieb" auf, berichtete die MA 58. Festgestellt wurde etwa, dass sich auf dem Umlaufseil mehr "Mitnehmer" befanden als per Bescheid gestattet - es konnten laut Behörde also mehr Menschen mit dem Lift befördert werden als erlaubt. Auch zum Zeitpunkt der Überprüfung fuhren mehr Personen am Lift als zugelassen. Der behördlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand wurde ebenfalls nicht eingehalten.

Weiteren Unfall verschwiegen
Die Anlage kann laut der Behörde zudem nicht - wie vorgeschrieben - vom Bedienungsstand der Startrampe vollständig überblickt werden. Dies wäre jedoch nötig, um bei Gefahr sofort reagieren zu können. Zudem wurde ein weiterer, äußerst ähnlich gelagerter Unfall bekannt, der sich bereits vor zehn Tagen auf der Anlage abgespielt hatte. Ein zehnjähriger Bub hatte sich bei einem Sturz ebenfalls Verletzungen am Unterarm zugezogen, der Vater erstattete Anzeige. Der Vorfall "wurde bei der Amtshandlung am 27. Juli verschwiegen, obwohl jeder Unfall umgehend zu melden ist", erklärte die MA-58-Sprecherin. "Nun melden sich weitere Unfallopfer, von denen die Behörde bisher nichts erfahren hat."

Auch bei der unangemeldeten Kontrolle am Dienstag kam es zu mehreren Stürzen, die Sportler konnten danach den Bereich nicht rasch genug verlassen. "Da die Anlage nicht angehalten wurde, konnten nachfolgende Läufer nur knapp an Gestürzten vorbeifahren und einen Unfall verhindern", hieß es seitens der MA 58. Einer von ihnen habe bei der Fahrt auch keinen Helm getragen. Darüber hinaus fehle den Angestellten am Bedienungsstand auch die Lizenz zur Benutzung eines Rettungsbootes bei etwaigen Notfällen. Auch eine nicht bewilligte Sprungschanze wurde entdeckt.

Behördenverhalten "jenseits von Gut und Böse"
Sicher ist die Anlage damit offenkundig nicht, obwohl Betreiber Michael Machek dies am Mittwoch noch in einer Aussendung betont hatte. "Sie ist dutzendfach geprüft, kommissioniert und ohne Beanstandungen in Betrieb. Weltweit gibt es rund 500 Wakeboard-Liftanlagen, die unser Hersteller geliefert hat. Es ist kein einziger vergleichbarer Sportunfall bekannt", sagte Machek.

Auch am Donnerstag meldete er sich nach Veröffentlichung des Berichts via Aussendung zu Wort. "Das Verhalten der Behörde ist jenseits von Gut und Böse. Die Behörde versucht offenbar nun mit allen Mitteln, ihren völlig überschießenden und unbegründeten Akt, die Anlage wegen Gefahr im Verzug zu schließen, irgendwie zu rechtfertigen und schlägt dabei wie ein Ertrinkender um sich", ließ Machek über seinen Sprecher ausrichten. "Dabei schreckt die Behörde vor Räubergeschichten nicht zurück, die an Absurdität nicht zu überbieten sind", hieß es.

"Kein einziger Punkt kann mit Unfall zu tun haben"
Vielmehr solle die Behörde vor ihrer eigenen Türe kehren. Der Antrag für die nun beanstandete, nicht bewilligte Schanze etwa liege bereits seit April bei der Behörde auf. "Bis heute ist der Akt nicht bearbeitet", erklärte der Sprecher. Man habe Machek mitgeteilt, "dass er die Schanze derweilen aufstellen soll, man werde in Kürze bewilligen".

Und weiter: "Kein einziger Punkt, der nun angeführt wird, kann im Entferntesten etwas mit dem Unfall zu tun haben. Das ist völlig auszuschließen und undenkbar. Wir warten nun auf die Zustellung der Anzeige bzw. des Bescheides und behalten uns sämtliche rechtlichen Schritte vor."

Einvernahme des Opfers auf Freitag verschoben
Bei dem Unfall am Sonntagnachmittag war der 41 Jahre alten Wienerin nach einem Sturz der Unterarm abgetrennt worden. Wie es dazu genau kommen konnte, ist noch immer nicht geklärt. Das Opfer konnte auch am Donnerstag nicht einvernommen werden, die Befragung wurde auf Freitag verschoben.

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