Von A (glutenhaltiges Getreide) bis R (Weichtiere) - was auch immer sich in eine Speise verirrt, muss seit Mitte Dezember genauestens auf der Speisekarte vermerkt sein. Dass das mühsam sein kann, ist auch Alexander Hengl vom Marktamt bewusst: "Wenn ein Gulasch zu scharf ist, gibt man eben ein Brot dazu. Da ist aber dann auch gleich glutenhaltiges Getreide in der Speise."
Mühsam hin oder her, ab sofort ist die Schonfrist vorbei. Doch Hengl will an dieser Stelle die Wirte loben: "Nur rund zehn Prozent der Lokalbesitzer wollen sich nicht an die Verordnung halten." Und die arbeiten durchaus mit Tricks: Von Fantasie-Allergenen bis zu Allergiker-müssen-draußen-bleiben-Schildern wurde bereits so gut wie alles gesichtet.
Mehr als 500 Betriebe wurden in den vergangenen Monaten nur auf die Allergene hin kontrolliert. Bisher gab es für die schwarzen Schafe nur harmlose Berichte, ab sofort ist Schluss damit: Allergen-Wiederholungstäter müssen mit Strafen im vierstelligen Bereich rechnen. Wer nicht informiert, muss Strafe zahlen.
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