Die Entscheidung des Schöffensenats ist allerdings nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Wie Richter Martin Bodner ausführte, schien nicht bewiesen, dass der Angeklagte die Schleusung der von einer Schlepperorganisation mit gefälschten Visa ausgestatteten Passagiere gefördert hatte bzw. dies in seiner Funktion im Check-in-Bereich der heimischen Fluglinie überhaupt konnte.
Tatsache sei, dass rund 40 Personen rechtswidrig aus- und in die EU eingereist waren. Im Verfahren sei deutlich herausgekommen, dass ein Grenzbeamter am Flughafen im Bunde gewesen sei. Kein Zeuge sagte, dass der Angeklagte eingegriffen habe. Die Geschleusten seien jeweils passend zu den gefälschten Visa vornehmlich für Spanien mit Tickets nach Barcelona - für die sie Tausende Dollar bezahlt hatten - ausgestattet worden. Insofern musste dem Angestellten auch keine Unregelmäßigkeit auffallen, für eine Überprüfung sei er weder extra geschult worden, noch habe er die technischen Hilfsmittel dafür gehabt.
Kaum Beweiskraft der Zeugenaussagen
"Last but not least" bekam der 48-Jährige auch kein Geld dafür, so Bodner. Dass mit der Festnahme des Mannes (der zu einer Schulung nach Wien geladen worden war) die Ankünfte iranischer Staatsbürger mit gefälschten Visa in Schwechat schlagartig beendet waren, sei laut dem Richter auch damit erklären, dass zum Einen weitere Mitarbeiter in Jerewan entlassen wurden und zum Anderen iranische Pässe ab diesem Zeitpunkt einzuscannen waren.
Vor der Urteilsberatung waren am zweiten Verhandlungstag mehrere Zeugen - per Videokonferenz oder persönlich am Gericht - darüber befragt worden, wie sie ihre Ausreise erlebt hatten. Sie gaben überwiegend an, telefonisch angewiesen worden zu sein, an welchem Schalter sie die Passkontrolle passieren sollten. Die Boardingpässe bekamen sie ihren Angaben nach von einer Dame. Einem Zeugen zufolge habe ihr dabei ein "Mann in einer roten Jacke" zugenickt.
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