Der Wirtschaftskammerpräsident wolle nur darauf geachtet haben, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen "nicht zu bürokratisch wird". Darauf werde man zum Beispiel bei der Registrierkassenpflicht "gezielt achten", versicherte Schelling, und es werde für die Betriebe auch Unterstützung beim Ankauf geben.
Schelling weist Zweifel an Gegenfinanzierung zurück
Zweifel an den für die Gegenfinanzierung genannten Summen wies der Finanzminister strikt zurück. Dass man mit der Bekämpfung von Steuerbetrug 1,9 Milliarden Euro - was nur 1,7 Prozent aller Steuereinnahmen seien - einnehmen kann, hätten Experten seines Hauses "sehr korrekt berechnet". 200 Millionen davon sollen, ebenso "genau analysiert", aus der Bekämpfung von Sozialbetrug kommen.
Für Schelling ist es auch keine Frage, dass mit Verwaltungsreformen und Einfrieren von Förderungen die genannten 1,1 Milliarden Euro aufgebracht werden können. Mit dem "Monitoring" der Umsetzung von - ausgewählten - Rechnungshof-Vorschläge werde man den Fortschritt bei der Umsetzung für die Bürger (via Internet) sichtbar machen.
"Geringfügige" Anpassungen bei Grunderwerbssteuer
Der Darstellung, die Erhöhung der Grunderwerbssteuer sei eigentlich eine Erbschaftssteuer über die Hintertür, trat Schelling - ein vehementer Gegner von Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer - entgegen: Es handle sich um eine "geringfügige", auch verfassungsrechtlich gebotene Anpassung vom Einheitswert zum Verkehrspreis. Und mit dem niedrigeren Satz bis zu 250.000 Euro werde diese Maßnahmen für 90 Prozent keine zusätzliche Belastung bringen. Zudem mache sie nur 35 Millionen aus - wesentlich weniger als die von der SPÖ angestrebten zwei Milliarden Vermögenssteuer.
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