Jobmarkt-Öffnung

Rot-Weiß-Rot-Card mit Punkten, Strafe bei Lohndumping

Österreich
18.10.2010 19:05
Österreich muss ab 1. Mai 2011 seinen Arbeitsmarkt für EU-Bürger aus den östlichen EU-Ländern öffnen, die Regierung will mit diesem Stichtag auch die Zuwanderung aus Drittstaaten in neue Bahnen lenken. Ein Gesetz soll dabei zum generellen Schutz des Jobmarktes strenge Strafen für unerlaubte Billiglöhne vorsehen. Für Zuwanderer aus Drittstaaten wird die "Rot-Weiß-Rot-Card" eingeführt, die die Jobsuche im Inland regelt.

Die Regierung hat vor einiger Zeit die Sozialpartner um Vorschläge bezüglich der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten ersucht, die jetzt am Montag auf den Tisch gelegt wurden. Mit dem Kompromiss-Papier, ausgehandelt u.a. zwischen Gewerkschaften und den Kammern für Arbeit, Wirtschaft und Landwirtschaft, steht der Umsetzung der Maßnahme praktisch nichts mehr entgegen. Innenministerin Maria Fekter meinte am Montag, sie halte einen Beschluss noch heuer für möglich.

Zentraler Punkt abseits der neuen Zuwanderungs-Regeln ist ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping: Wer ausländische Arbeitnehmer schlechter zahlt, als es der heimische Kollektivvertrag bzw. der Branchen-Usus vorsieht, muss mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen, die die Behörde verhängt. Bisher war es so, dass die Betroffenen das selber einklagen mussten.

Einwanderung nach Punktesystem
Was die "Rot-Weiß-Rot-Card" für Bürger aus Drittstaaten betrifft, so gibt es künftig das im Regierungprogramm vereinbarte "kriteriengeleitete Zuwanderungssystem". Bis 2014 sollen diese Regeln auch für die EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien gelten.

Wer die "Rot-Weiß-Rot-Card" beantragt, erhält Punkte für berufliche Qualifikation (Ausbildung, Studium, etc.), Erfahrung (Verantwortung über eine bestimmte Mitarbeiter-Anzahl, etc.), Sprachkenntnisse und Alter (je jünger desto mehr). Anhand der Punkte wird entschieden, ob die interessierte Person ins Land gelassen wird.

Zuerst Hochqualifizierte, dann Mangelberufe
Die Einführung der Karte soll in zwei Stufen und für zwei Gruppen erfolgen. Die erste begünstigte Gruppe sollen hoch qualifizierte Arbeitskräfte sein, für die die Regelung ab 1. Mai des nächsten Jahres gelten soll. Sie brauchen keine Arbeitsplatzgarantie oder dergleichen, sondern erhalten ein "Jobsuchervisum", das dann für sechs Monate gilt. Sobald sie Arbeit haben, wird es verlängert. Der Familiennachzug (Ehegatten und Kinder) ist für diese Gruppe sofort nach Arbeitsaufnahme möglich. Auch in Österreich ausgebildete Akademiker sollen die "Rot-Weiß-Rot-Card" erhalten können und für die Jobsuche ebenfalls ein halbes Jahr Zeit bekommen.

Die zweite Gruppe umfasst sogenannte "Mangelberufe" (noch per Gesetz zu definieren), für die ein Arbeitsvisum gewährt werden kann, wenn Betriebe keinen Inländer oder EU-Bürger finden. Diese Gruppe kommt erst ab 2012 an eine "Rot-Weiß-Rot-Card". Dabei gilt: Wer mehr Punkte hat, wird zuerst genommen. Über die hochqualifizierten Arbeitskräfte und Saisonarbeiter hinaus solle es dann nach Vorstellung der Sozialpartner keine weitere Immigration aus Drittstaaten geben, sagte AK-Chef Herbert Tumpel am Montag. Unberührt von dem Gesetz bleibt freilich die Flüchtlingsmigration, die nach Asyl- und Menschenrechts-Bestimmungen geregelt wird.

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