"Am Schauplatz"-Clip

Richterspruch bringt ORF unter Druck!

Österreich
21.11.2014 17:00
Es sind 47 Seiten, die der ORF-Führung und dem "Am Schauplatz"-Journalisten Ed Moschitz nicht gefallen werden: Die schriftliche Begründung des Urteils zum "Sieg Heil"-Prozess landete jetzt bei der "Krone". Darin stellt der Richter des Wiener Straflandesgerichts deutlich fest, dass "als denklogisch zwingender Schluss" die ORF-Videoaufzeichnung manipuliert sein muss.

Der nächste Akt in der Affäre um einen "Sieg Heil"-Sager von Neonazis und einem ORF-Dreh bei einer Strache-Rede in Wiener Neustadt: Im März 2010 hätte – so der Vorwurf der FPÖ – der ORF-Journalist Ed Moschitz die beiden Skinheads zu rechtsradikalen Sprüchen "animiert".

Der ORF-Redakteur wies diese Anschuldigung zurück – und auf einem  Videoband war der von Strache und Zeugen vernommene "Sieg Heil"-Ruf dann nicht mehr zu hören, es kam zu Prozessen. Im Juni dieses Jahres wies dann das Straflandesgericht die von Moschitz eingebrachten Entschädigungsbegehren wegen übler Nachrede ab.

"Die Aufzeichnung muss manipuliert worden sein"
Jetzt kam die "Krone" an das schriftliche Urteil. Und seitenweise zeigt sich darin das Ausmaß der Niederlage des ORF-Redakteurs vor Gericht: Richter Stefan Apostol stellte nämlich fest, dass "faktisch keine andere Erklärungsmöglichkeit denkbar ist, als der denklogisch zwingende Schluss, dass die Aufzeichnung manipuliert worden sein muss". Apostol weiter: "Das Gericht hat keinen Zweifel, dass die Aussagen sämtlicher Zeugen bloße Schutzbehauptungen waren."

Und auf der nächsten Seite ist zu lesen: Die – von Moschitz stets bestrittene – Manipulation des Videos hätte nicht "ohne seinen Willen" stattfinden können.

Eduard "Ed" Moschitz war überrascht, als ihn die "Krone" am Freitagvormittag zu einer Stellungnahme zur bisher unbekannten Urteilsbegründung bat: "Was soll das? Das ist doch Kampagnenjournalismus." Der ORF-Redakteur wollte aber nicht beantworten, ob das Verfahren noch fortgesetzt wird. Auch nicht, ob er die bisher vom ORF bezahlten Verfahrenskosten rückerstatten werde.

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