Gesetzesnovelle

Regierung beschloss Verschärfung des Fremdenrechts

Österreich
21.04.2015 13:38
Im Schatten der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer mit Hunderten Toten hat die Regierung am Dienstag im Ministerrat eine Verschärfung des Fremdenrechts beschlossen. Nach der Begutachtung wurden zahlreiche kleinere Änderungen vorgenommen. Die Grundlinie, dass die Verfahren für chancenarme Asylwerber beschleunigt werden, wurde beibehalten, zudem werden die Erstaufnahmezentren entlastet.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verteidigte die Fremdenrechtsnovelle. Es würden damit zwei EU-Richtlinien umgesetzt, Schnellverfahren für Auswanderer aus sicheren Herkunftsländern geschaffen und Asylverfahren per 1. Juli auf neue Beine gestellt. Künftig gebe es Verteilquartiere der Bundesländer, außerdem komme ein Automatismus zur Erfüllung der Asylwerber-Betreuungsquote. Eine schlechte Optik angesichts der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer stritt Mikl-Leitner ab, denn mit der Novelle gehe es darum, so viele Plätze wie möglich für Kriegsflüchtlinge zu schaffen.

Flüchtlinge sollen schneller in kleinere Unterkünfte kommen
Vorgesehen ist konkret, dass neben den Erstaufnahmestellen wie jener in Traiskirchen künftig auch Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl Erstabklärungen durchführen werden. Nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen künftig grundsätzlich in den Erstaufnahmezentren registriert werden. Nach der Erstabklärung sollen die Flüchtlinge in den Bundesländern in Verteilerzentren kommen, von wo aus sie innerhalb kurzer Zeit in kleinere Unterkünfte gebracht werden sollen. Die Anwesenheitsverpflichtung in den Erstaufnahmezentren fällt.

Beschleunigt werden Verfahren für Asylwerber aus sicheren Herkunftsstaaten wie dem Kosovo. Zwar steht für sie im Gesetz ein Frist von maximal fünf Monaten, jedoch wird in den Erläuterungen angegeben, dass "beispielsweise im Sinne effizienter Asylverfahren und der Glaubwürdigkeit des Asylsystems" bei einem starken Anstieg von Anträgen aus sicheren Herkunftsstaaten Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Verfahren binnen zehn Tagen zu entscheiden, "sofern der jeweilige Einzelfall eine derart rasche Entscheidung ermöglicht".

Beschleunigtes Verfahren bei Aberkennung des Asylstatus
Eine Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf gibt es, was ein beschleunigtes Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus angeht. Hier wird nun ergänzend festgehalten, dass die Dreimonatsfrist nur dann gilt, wenn der jeweilige Sachverhalt und Erkenntnisstand eine derart rasche Entscheidung ermöglicht. Die gleiche Regelung war schon bisher bei den beschleunigten Verfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten vorgesehen.

Was die Grundversorgung angeht, sollen in erster Instanz gescheiterte Asylwerber aus dieser fallen, wenn das Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung ausspricht. Allerdings kann gemäß jüngster Änderung der Bund Fremde, die an der freiwilligen Ausreise mitwirken, für die Dauer ihrer Mitwirkung bis zum Zeitpunkt der freiwilligen Ausreise weiterversorgen. Bezüglich der neuen Schubhaftbestimmungen wurde noch ergänzt, dass auch bei Dublin-Fällen, also Angelegenheiten, in denen ein andere Staat zuständig ist, "besondere Gesichtspunkte", die auf eine Verfahrensvereitelung durch den Flüchtling hinweisen, für die Schubhaft vorliegen müssen.

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