Eine "verlockende Gelegenheit" habe sich den beiden geboten, meinte der 29-Jährige vor Gericht. Obwohl er zwei einschlägige Vorstrafen hat und sich bewähren musste, sei er für die Idee eines inszenierten Raubes "gleich offen" gewesen.
Nach kurzer Planung war es am 22. Dezember 2013 soweit: Als Kellner des Spielcasinos in der Grazer Kärntnerstraße ließ er während seines Frühdienstes eine Hintertür offen - so wie die Putzkraft es schon öfter zuvor getan habe, meinte er vor Richterin Gudrun Schmitt. Sein 20-jähriger, vermummter Freund kam zur Tür herein, fesselte ihn und schnappte sich rund 16.000 Euro aus den Tresoren. Später teilten die beiden die Beute.
Videoaufnahmen überführten Duo
Nach der Tat erstattete der 29-Jährige Anzeige, doch bei der Sichtung der Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras erkannten die Ermittler rasch, dass der Überfall nur vorgetäuscht worden war. Schließlich gestanden beide.
Den Großteil des Geldes hatten die Beschuldigten innerhalb weniger Tage ausgegeben: Der Jüngere bezahlte Schulden bei Freunden sowie Versicherungen und steckte Geld erfolglos ins Automatenspiel. Der Kellner beglich zwei fällige Monatsmieten.
Richterin: "Sie müssen einmal das Übel der Haft spüren"
Während der bisher unbescholtene 20-Jährige mit der bedingten Haftstrafe davonkam, muss sein Komplize ins Gefängnis. Richterin Schmitt meinte zu dem 29-Jährigen: "Sie müssen einmal das Übel der Haft spüren." Nur Androhungen wie bei seinen beiden vorherigen Urteilen, die gänzlich bedingt ausgesprochen worden waren, hätten offenbar nicht geholfen. Auf Widerruf der Strafnachsichten verzichtete sie aber.
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