Zu wenig Beweise

Prügelvorwürfe: Polizist und Opfer freigesprochen

Österreich
08.04.2015 17:21
Ein 46-jähriger Polizist, dem vorgeworfen worden war, im Juni des Vorjahres bei einer Festnahme in Oberösterreich einen 19-Jährigen verprügelt und Aufnahmen aus einem Mobiltelefon, die das zeigen würden, gelöscht zu haben, ist in einem Prozess am Mittwoch im Landesgericht Steyr freigesprochen worden. Der junge Mann selbst, der ebenfalls angeklagt war, wurde auch freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Anklage gegen den Polizisten lautete auf Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung sowie Unterdrückung eines Beweismittels. Dem 19-Jährigen wurde jeweils der Versuch einer Sachbeschädigung eines Polizeiautos, der Körperverletzung des Beamten und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Doch für Richter Christoph Mayer waren die Beweise für einen Schuldspruch bei beiden nicht ausreichend. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht, daher sind die Freisprüche bereits rechtskräftig.

Heftige Auseinandersetzung bei Anhaltung
Der Vorfall hatte sich am 25. Juni des Vorjahres gegen 1 Uhr in Asten im Bezirk Linz-Land ereignet. Zwei Polizisten einer Zivilstreife waren im Observierungseinsatz gegen eine Einbrecherbande. Bei der Fahrt gerieten sie an einen auf der Fahrbahn befindlichen betrunkenen Fußgänger und blieben stehen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung. Dem Polizisten war vorgeworfen worden, den 19-Jährigen zu Boden gerissen und gegen den Kopf getreten zu haben. Als ein Zeuge dabei mit einem Mobiltelefon Aufnahmen machte, soll er diesem unter Androhung der sonstigen Festnahme das Handy abgenommen und die Aufnahmen gelöscht haben. Der Beamte, der sich nicht von einem Anwalt vertreten ließ, leugnete dies.

Im Prozess erklärte er, der junge Mann sei festgenommen worden, nachdem er tätlich auf die Polizisten und das Dienstauto losgegangen sei und sich die Beamten zwar deklariert, allerdings nicht ausgewiesen hätten. Er schloss nicht aus, dass die Verletzungen bei der Festnahme erfolgt sein könnten, weil sich der 19-Jährige massiv gewehrt habe. Die Aufnahmen seien gelöscht worden, weil er nicht gewollt habe, dass das zivile Polizeiauto durch eine Veröffentlichung kurze Zeit später im Internet enttarnt werde.

19-Jähriger berief sich auf Erinnerungslücken
Der junge Mann, der nach dem Vorfall Rissquetschwunden, Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung hatte und in psychologischer Betreuung war, wies das zurück. Der 19-Jährige berief sich auf Erinnerungslücken, sagte aber, er wüsste nicht, warum er gegen Polizisten tätlich sein sollte. Allerdings hatte er schon einmal wegen eines Aggressionsdeliktes mit der Justiz zu tun gehabt.

Im Prozess wurden zahlreiche Zeugen befragt. Ein Polizist, der bei der Auseinandersetzung unmittelbar dabei war, entlastete den Kollegen. Weitere später mit dem Fall befasste Beamte schilderten ihre Wahrnehmungen, die zu dem Verfahren führten. Freunde des 19-Jährigen beklagten das brutale Vorgehen des Polizisten und berichteten vom Löschen der Aufnahmen auf dem Mobiltelefon. Der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte die Verletzungen beim 19-Jährigen nicht eindeutig auf eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung des Polizisten zurückführen.

"Auf viele Fragen gab es keine Antworten"
Für den Richter blieben die Aussagen der Zeugen zu widersprüchlich: "Auf viele Fragen gab es keine Antworten", sagte er - daher Freispruch für beide Angeklagten. In einer ausführlichen Urteilsbegründung erläuterte er seine Entscheidung zu jedem einzelnen vorgeworfenen Delikt. Er betonte das professionelle Vorgehen der Polizei bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes für das Gericht. Sie sei dabei "auf dem Prüfstand gestanden". Zuletzt gab er dem Polizisten mit auf den Weg, er solle immer aufs Neue seine Tätigkeiten hinterfragen. Den 19-Jährigen ermahnte er, künftig alles zu unterlassen, was ihn enthemmen könnte.

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