Honorar viel zu hoch

Prozess um Blaulichtfunk: 3 Jahre für “Graf Ali”

Österreich
14.12.2015 19:20

Mit einem Knalleffekt ist der Telekom-Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly (62) zu Ende gegangen: Der Lobbyist wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte von dem Unternehmen 1,1 Millionen Euro Honorar kassiert. Seine Versuche, die stattliche Zahlung mit "Beraterleistungen" zu erklären, blieben erfolglos. Der frühere Telekom-Chef Rudolf Fischer kam mit einem Jahr Haft davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Es ist keine gute Zeit für den Lobbyisten: Trennung von Ehefrau Maria Rauch-Kallat, Probleme mit Tierschützern bei einer Jagd in der Nähe seines Schlosses im Südburgenland. Und dann der Telekom-Prozess, in dem eine Frage im Mittelpunkt stand: Wo war die Leistung? Wofür hatte Alfons Mensdorff-Pouilly von der Telekom 1,1 Millionen Euro erhalten? Staatsanwalt Volkert Sackmann vermutete, dass im Zusammenhang mit der Vergabe des Blaulichtfunks - es ging dabei um die Vereinheitlichung der Funksysteme aller Einsatzorganisationen - über "Graf Ali" Schmiergeld geflossen ist. Er kann das aber nicht beweisen und sagt daher: Für die Zahlung kann keine Leistung nachgewiesen werden, daher liegt Untreue vor.

Die beiden Angeklagten bestritten das energisch und boten mehrere Erklärungen an. Einerseits soll "Graf Ali" in Osteuropa für die Telekom lobbyiert haben, andererseits auch beim Blaulichtfunk. Hier sei es darum gegangen, die Telekom in eine risikolosere Position im Rahmen eines Bieterkonsortiums zu hieven.

Keine schriftlichen Dokumentationen
Der letzte Verhandlungstag war geprägt vom Gutachten des Kommunikationsexperten Georg Jeitler. Dieser sollte nachrechnen, ob die Zahlungen an Mensdorff aufgrund üblicher Honorarsätze für Lobbyisten nachvollziehbar waren. Sein Ergebnis fiel für "Graf Ali" vernichtend aus: Keiner der beiden Angeklagten konnte Schriftliches vorweisen. Dabei, so der Gutachter, gebe es normalerweise "Leistungsartefakte" als Dokumentationen. Doch diese seien nicht vorhanden. Auch die Höhe der Zahlung wurde vom Sachverständigen kritisiert: Seiner Berechnung zufolge wäre ein Honorar von 100.000 Euro angemessen gewesen.

Daher verkündete Richter Michael Tolstiuk das Urteil: drei Jahre Haft für "Graf Ali", ein Jahr für Rudolf Fischer. Beide erbaten ebenso wie die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit, die Urteile sind daher nicht rechtskräftig. Fischer wurde in früheren Prozessen bereits verurteilt, diese Schuldsprüche wurde aber teilweise wieder aufgehoben.

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