Novelle fixiert

Polizisten dürfen künftig privat Waffen tragen

Österreich
30.11.2016 19:36

Die Novelle zum Waffengesetz mit der Bestimmung, dass Polizisten ein Waffenpass zusteht, ohne dass der Bedarf im Einzelfall überprüft werden muss, hat am Mittwoch den Innenausschuss des Nationalrats passiert. Es blieb aber bei der im Entwurf des Innenministeriums vorgesehene Beschränkung, wonach der Waffenpass nur das Führen von privaten Waffen mit einem Kaliber von maximal neun Millimetern erlaubt.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) versicherte, dass keine Geringschätzung anderer Berufsgruppen wie etwa jener der Justizwachebeamten damit verbunden sei, wenn Polizisten und anderen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das Führen privater Waffen erleichtert wird. Der Unterschied zu anderen Berufsgruppen sei, dass bei der Polizei regelmäßig Schießtrainings stattfinden, sagte er.

SPÖ, FPÖ und Team Stronach dafür, Grüne dagegen
Die SPÖ bezeichnete den erleichterten Zugang als einen vernünftigen Kompromiss. Die FPÖ und das Team Stronach begrüßten die Entscheidung, äußerten jedoch Unverständnis darüber, dass Polizisten ohne weitere Prüfung nur private Waffen bis zu einem Kaliber von maximal neun Millimetern führen dürfen. Die Grünen kritisierten den Beschluss.

Einschränkungen für Zuwanderer und Flüchtlinge
Weiters beschlossen wurde, dass der Zugang von Zuwanderern und Flüchtlingen zu Waffen erschwert wird. Demnach dürfen in Österreich lebende Ausländer erst dann eine Waffe besitzen oder erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für Asylwerber und sich illegal in Österreich befindliche Fremde gilt demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot.

Strafrahmen für unbefugten Besitz erweitert
Der Strafrahmen für den unbefugten Besitz bzw. die unbefugte Weitergabe von Faustfeuerwaffen, halb automatischen Schusswaffen und Kriegsmaterialien wurde auf bis zu zwei Jahre Haft verdoppelt. Den Sicherheitsbehörden werden dadurch verdeckte Ermittlungen ermöglicht, das Innenministerium erwartet sich davon vor allem ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen illegale Waffenverkäufe über das sogenannte Darknet. Wer regelmäßig illegal Schusswaffen anbietet bzw. verkauft, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Ebenso wurde beschlossen, dass Berufsjäger und Förster künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schalldämpfer verwenden dürfen. Weiters wird für den Besitz kleinerer Mengen Schießmittel unter zehn Kilogramm ab Mitte 2017 eine Bewilligung benötigt.

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