20 Monate Haft

Polizist bei Krampusumzug überfahren – Urteil

Österreich
25.06.2015 15:03
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Donnerstag ein 31-Jähriger am Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte Ende November 2014 mit dem Auto einen Polizisten niedergestoßen, der einen Krampusumzug in Fischamend gesichert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er habe den Polizisten übersehen, schilderte der Angeklagte seine verhängnisvolle Autofahrt, die den Beamten das Leben kostete. Am Vorabend sei er bei einer Hochzeit gewesen, habe den Tag nahezu verschlafen und sei gegen 17.30 Uhr losgefahren, um Zigaretten zu holen. Bei an die 60 km/h Tempo schaute er nach links zum Weihnachtsmarkt und "auf einmal war der Polizist da".

Wann genau er zuvor Suchtmittel konsumiert hatte, konnte er nicht sagen: "Ich war süchtig." Als er "geschockt" ausstieg - Zeugenaussagen zufolge erst nach einiger Zeit - hätten sich schon Passanten um das Unfallopfer gekümmert. Der Richter zeigte dem 31-Jährigen die - blutbefleckte - grelle Warnweste des Beamten und fragte, wie man jemanden damit übersehen könne. "Das frage ich mich jeden Tag", entgegnete der Beschuldigte, der angab, in psychologischer Behandlung zu sein.

Bereits Vorstrafen wegen Körperverletzung
Die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen scheine dem Angeklagten egal zu sein, verwies der Richter auf Vorstrafen wegen Körperverletzung. In Anspielung auf den ebenfalls vorangegangenen Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt fragte der Richter: "Haben Sie ein Problem mit der Obrigkeit?" Der Mann bestritt dies.

Mehreren Augenzeugen war die Betroffenheit über das tragische Geschehen vor Gericht deutlich anzumerken. Ein junger Mann gab an, mit zwei Freunden auf dem Weihnachtsmarkt gewesen zu sein, als der Polizist für den nahenden Umzug die Straße absperren wollte. Der Lenker des auf den Beamten zufahrenden Pkws habe noch bremsen wollen, "aber es war zu spät". Der Beamte sei in die Luft und gegen ein Verkehrszeichen geschleudert worden und blieb zehn Meter von der Anprallstelle entfernt liegen. "Überall war Blut."

Als der Fahrer ausstieg, habe er laut geschimpft, meinten mehrere Zeugen. Eine Frau hatte die Worte "I hob eam net g'sehn" gehört. Nach dem Anprall sei es einige Sekunden "ganz still" gewesen, sagte ein Bursch. Ihm sei beim Anblick des Unfallopfers sofort schlecht geworden.

Umfassendes Geständnis als Milderungsgrund
Die Staatsanwältin sah auch generalpräventive Gründe für eine Tat angemessene Bestrafung. Es müsse bewusst gemacht werden, dass der Gebrauch berauschender Mittel die Zurechnungsfähigkeit herabsetze und damit eine erhebliche Gefahr auch für andere Menschen bedeute. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant von Beginn an nichts beschönigt hätte.

Mildernd auf die Strafbemessung wirkte sich das umfassende Geständnis aus. Erschwerend waren, wie Richter Dietmar Nussbaumer ausführte, zwei einschlägige bedingte Vorstrafen wegen Körperverletzung, die allerdings nicht widerrufen wurden, sowie die doppelte Qualifikation der Tat - der 31-Jährige hatte sich in einem nach Drogenkonsum beeinträchtigten Zustand ans Steuer gesetzt. Der Mann, der sich uneingeschränkt schuldig bekannt hatte, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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