Kein Geständnis

Pfadfinderführer missbrauchte drei Buben: Haft

Österreich
22.01.2016 12:18

Ein Pfadfinderführer ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und sittlicher Gefährdung Unmündiger zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der 59-Jährige drei Buben missbraucht hatte, die ihm als "Wölflinge" - Kinder im Alter zwischen sieben und zehn Jahren - anvertraut waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von der Anklage umfasst waren ehemalige Schützlinge des Mannes, die mittlerweile 28, 16 und 13 Jahre alt sind. Den Ältesten soll der Mann von 1994 bis Sommer 2001 missbraucht haben, als er den in schwierigen familiären Verhältnissen befindlichen Buben nach den Pfadfinderstunden mit nach Hause nahm und später auf Privatausflüge und sonstige Unternehmungen einlud. Er soll sich dabei mit dem Burschen Pornos angeschaut und diesen zum Masturbieren aufgefordert haben. Am Ende kam es wiederholt zu Oral- und Analverkehr.

"Er war eine starke Schulter für mich"
"Er war ziemlich eine Vater-Person für mich. Er war eine starke Schulter", schilderte der Betroffene in seiner auf DVD aufgezeichneten kontradiktorischen Einvernahme, die bei der Verhandlung abgespielt wurde.

Der Angeklagte hatte sich beim Prozessauftakt im vergangenen Dezember "nicht schuldig" bekannt und behauptet, der nunmehr 28-Jährige belaste ihn "aus Bosheit", nachdem er ihm keine finanziellen Zuwendungen mehr zuteilwerden lassen hatte. Das wiederholte er auch beim Prozess-Finale: "Es gab keine wie auch immer gearteten sexuellen Handlungen."

Exfreundin zeigte Übergriffe an
Zur Anzeige gebrachte hatte die jahrelangen Übergriffe nicht der 28-Jährige, sondern dessen Exfreundin. Als sie in der Zeitung von einem unter Tatverdacht geratenen Pfadfinderführer las und das Foto des mutmaßlichen Täters sah, erkannte sie diesen wieder und ging zur Polizei. Ihr ehemaliger Freund, der beim Intimwerden Probleme hatte, hatte ihr 2011 von seinen Erlebnissen berichtet.

Auch die beiden jüngeren Fälle stellte der Angeklagte, der sich mittlerweile im Ruhestand befindet und eine Pension von 1900 Euro bezieht, in Abrede. Der 16-Jährige sehe in ihm "einen Sündenbock", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der 59-Jährige hatte im Sommer 2010 an dem damals Zehnjährigen geschlechtliche Handlungen vorgenommen und diese erst eingestellt, als der Jugendliche altersbedingt in eine andere Pfadfindergruppe wechseln musste.

Das jüngste Opfer wurde laut Anklage im Sommer 2014 missbraucht, wobei sich diese Übergriffe nicht mehr in der Wiener Sektion, sondern im Bezirk Korneuburg abspielten. Dort lernte der Mann den damals Zwölfjährigen kennen, dessen Anschuldigungen der Angeklagte auf den angeblichen Egoismus des Unmündigen zurückführte.

Publikum über Strafmaß empört
Die verhängte Freiheitsstrafe sorgte im Publikum für Unmut: "Schon a bissl wenig", bemerkte eine Zuhörerin halblaut. "Kein Kommentar", ermahnte sie daraufhin der vorsitzende Richter. Der langjährige Pfadfinderführer hatte in seinem Schlusswort bedauert, dass er sich nicht mehr um seine betagte, pflegebedürftige Mutter kümmern könne. Er befindet sich seit 22. April des Vorjahres in Haft. Zukünftig werde er aber "nach wie vor Menschen helfen", kündigte der Mann an.

Als erschwerend wertete das Gericht den Tatzeitraum von 20 Jahren. Es handle sich um "Opfer aus unterschiedlichen Generationen", stellte der Vorsitzende Andreas Böhm fest. Der 59-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Leopold Kregcjk das Urteil an, Staatsanwältin Andrea Kain gab vorerst keine Erklärung ab. Laut Strafgesetzbuch wäre dem Gericht, das über den Mann zusätzlich ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot als Betreuer verhängte, bei der Strafbemessung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zur Verfügung gestanden.

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