"War in Panik"

Pensionistin ermordet: 20 Jahre Haft für Putzfrau

Österreich
23.01.2014 14:32
Jene Putzfrau, die am 8. November 2011 im Wiener Bezirk Leopoldstadt die 85 Jahre alte Maria E. zunächst mit deren Krücken geschlagen und dann erstochen hatte, ist am Donnerstag am Straflandesgericht zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die 41 Jahre alte Angeklagte hatte es auf das Vermögen der alten Dame abgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte von 2006 bis 2009 jeden zweiten Dienstag in der Wohnung des späteren Opfers in der Blumauergasse geputzt. Als Maria E. dann eine Reinigungskraft fand, die auch die Einkäufe erledigte, stellte sie diese ein und löste das Dienstverhältnis mit ihrer bisherigen Raumpflegerin auf. Das vermeintlich gute Verhältnis zu der 41-Jährigen sah die Pensionistin aber nicht getrübt - als die nunmehr ehemalige Putzfrau eines Tages wieder anläutete, öffnete ihr Maria E. die Tür, obwohl sie als äußerst vorsichtig galt.

Angeklagte stach Opfer 16 Mal mit Messer in Hals
Als die Pensionistin die 41-Jährige dabei ertappte, als diese nach Schmuck und Bargeld Ausschau hielt, dürfte das ihr Todesurteil gewesen sein. Die Angeklagte griff zu den Krücken der gehbehinderten alten Frau und schlug ihr damit mit voller Wucht auf den Kopf und ins Gesicht. Danach holte sie ein Messer aus der Küche und stach der 85-Jährigen 16 Mal in den Hals. Während die Frau verblutete, entdeckte die Täterin rund 2.000 Euro und Goldmünzen, steckte ihre Beute ein und flüchtete. Dass im Schlafzimmerkasten hinter einer Holzverkleidung eine Kassette mit 321.000 Euro versteckt war, war der Verdächtigen allerdings entgangen.

Ohrstecker führte zu Festnahme
Nachdem sich monatelang keine möglichen Verdächtigen fanden, drohte der Fall ungelöst zu den Akten zu wandern. Erst der Sohn des Opfers brachte zur Sprache, dass die 41-Jährige in der Vergangenheit für seine Mutter gearbeitet hatte. Ein kleiner neben der Leiche gefundener Ohrstecker führte schließlich im April 2013 zu ihrer Festnahme: So konnte nachgewiesen werdem, dass sich auf dem Schmuckstück nicht nur das Blut der Getöteten, sondern auch die genetischen Merkmale der 41-Jährigen befanden. Diese hatte den Stecker am Tatort verloren.

Nach ihrer Festnahme legte die Putzfrau zunächst ein umfassendes Geständnis ab. Im Juli brachte die Frau nach dreimonatiger U-Haft dann aber plötzlich ihren damaligen Lebensgefährten ins Spiel und behauptete, auf dessen Befehl hin nur als Beitragstäterin gehandelt zu haben. Es stellte sich jedoch rasch heraus, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprachen. So hatte der Mann ein Alibi zum Zeitpunkt der Tat.

Richter: "Unangemessene Überreaktion"
Bei der Strafbemessung habe man "gerade noch mit 20 Jahren" (und nicht mit lebenslang, Anm.) das Auslangen finden können, stellte Richter Andreas Böhm in der Urteilsbegründung fest. Es habe sich um "keinen geplanten Mord" gehandelt, sondern um eine "unangemessene Überreaktion", sagte Böhm. Die Putzfrau sei vom Opfer offenbar beim Stehlen erwischt worden und "in Panik" geraten.

Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten sowie ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung - nach ihrer Festnahme hatte sie die Polizei zu den Tatwaffen geführt. Sie hatte die Krücken der betagten Frau in der Donau versenkt. Erschwerend waren demgegenüber das Ausnützen ihrer Vertrauensstellung sowie die grausame Tatbegehung.

Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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