Zwölf Messerstiche

Pensionist (64) erstach Ehefrau: 18 Jahre Haft

Österreich
01.08.2014 14:47
Wegen Mordes an seiner 64-jährigen Ehefrau ist am Freitag ein Pensionist am Landesgericht Korneuburg zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte bereits nach seiner Festnahme gestanden, seine Frau im Februar im gemeinsamen Haus in Hollabrunn durch zahlreiche Messerstiche getötet zu haben und schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tote war am 21. Februar von ihrer Tochter und deren Ehemann entdeckt worden. Vom Angeklagten fehlte zunächst jede Spur. Er war nach der Tat gegen 9.30 Uhr zu seinem Zweitwohnsitz in Tulln geflüchtet, wo er auch versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.

Nach seiner Festnahme gab der 64-Jährige gegenüber der Polizei eheliche Auseinandersetzungen als Tatmotiv an. Seine Frau habe ihm regelmäßig unterstellt, eine Affäre zu haben. Auf die steten Beteuerungen, dass diese Befürchtungen unbegründet seien, habe sie häufig mit Beleidigungen und verbalen Erniedrigungen reagiert, führte Verteidiger Andreas Reiff aus. "Bis zu meiner Pensionierung waren wir ein glückliches Ehepaar. Danach gab es aber gewisse Komplikationen", so der 64-Jährige.

"Bist genauso deppert wie dein Vater"
Aufgrund der jahrelangen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten stellte der Anwalt unter Hinweis auf die allgemein begreifliche Gemütserregung seines Mandanten Totschlag in den Raum. Das spätere Opfer hatte am besagten Morgen mit den Worten "Du bist genauso deppert wie dein Vater" wieder einmal geschimpft. Der Angeklagte habe daraufhin zu einem Küchenmesser gegriffen, das laut Reiff zufällig am Nachttisch gelegen war, und zugestochen.

Was ihn letztlich dazu getrieben habe, seine Frau zu töten, wisse er nicht, gab der Angeklagte vor Gericht an. "Ich weiß nicht mehr, welcher Teufel mich geritten hat", so der Pensionist. "Manches Mal, wenn wir gestritten haben, war es die Hölle. Aber es hat auch gute Zeiten gegeben", erklärte der Angeklagte. Gegenüber Dritten habe man immer "die gute Ehe" vorgespielt. Dennoch betonte der 64-Jährige wiederholt vor Gericht: "Ich liebte meine Frau. Ich liebe sie noch immer."

Zwölf Messerstiche in Rücken und Brust
Für Staatsanwältin Gudrun Bischof handelte es sich bei der Tat um Mord. Der Angeklagte habe auf seine Frau mit dem Küchenmesser (Klingenlänge von 15,5 Zentimeter) insgesamt zwölf Mal in Rücken und Brust eingestochen und dies "mit großer Wucht". Dabei habe das Opfer tödliche Verletzungen erlitten.

Die Geschworenen folgten schließlich der Anklage und entschieden einstimmig auf Mord. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte nahm Bedenkzeit.

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