Nachbarschaftsterror

Penetrantes Klopfen bei Nacht: Paar am Verzweifeln

Österreich
03.06.2016 07:05

Bis zu 487-mal: So oft soll eine alleinstehende Frau im steirischen Leoben nächtens auf den Boden geklopft und so das Leben des Ehepaars darunter zur Hölle gemacht haben. Vor Gericht erleidet die Frau nur Niederlagen, das Mietverhältnis mit ihr wird dennoch nicht gekündigt. Ihre Nachbarn sind am Verzweifeln.

"Wir wollen endlich eine Ruhe haben", sagt das ältere Ehepaar im Gespräch mit der "Krone". Seit 51 Jahren leben der Mann und seine Frau in ihrer Wohnung, mit der neuen Nachbarin gab es mehrmals Meinungsverschiedenheiten. Im Mai 2014 begann, jeden Tag um 22 Uhr, ein Klopfen von der Wohnung oberhalb. "Es war absoluter Psychoterror."

Nach einem halben Jahr wusste sich das ältere Ehepaar nicht mehr zu helfen, es reichte eine Unterlassungsklage gegen die Nachbarin ein - und war damit beim Bezirksgericht Leoben (und in allen weiteren Instanzen) erfolgreich. Just am Tag der ersten Verhandlung endete übrigens das nächtliche Klopfen...

"Für uns ist das eine große Belastung"
Doch damit war die Sache nicht ausgestanden. Mehrmals zeigte die Nachbarin das Ehepaar bereits wegen falscher Beweisaussage an, stets wurden die Ermittlungen eingestellt. Auch die Behauptung, ihr Kellerabteil sei durchwühlt worden, erwies sich als haltlos. "Für uns ist das alles eine große Belastung. Mein Mann hatte schon zwei Herzinfarkte", ist die Pensionistin verzweifelt. Ihr großer Wunsch: Das Mietverhältnis mit der Nachbarin soll gekündigt werden.

Doch der Siedlungsgenossenschaft Leoben sind nach eigenen Angaben die Hände gebunden: "Da keine zeitliche Nähe zur Tatbegehung (Klopfen, Anm.) mehr besteht und mit keinen Wiederholungen zu rechnen ist, würde eine Kündigung ein erhebliches Prozessrisiko darstellen." Das Einbringen von Anzeigen wegen falscher Zeugenaussage sei kein Kündigungsgrund.

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