Generell holen sich immer mehr Österreicher Geld vom Staat für ihre Fahrtkosten vom Wohnort zur Arbeit. Laut einer VCÖ-Aufstellung hat sich die steuerlich geltend gemachte Pendlerpauschale seit dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt, und zwar von 0,5 Milliarden Euro auf hochgerechnet 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2013.
Bei der kleinen Pendlerpauschale sei dabei die Ungleichverteilung zugunsten der oberen Einkommensschichten besonders deutlich. Während rund 28 Prozent des Geldes im Jahr 2013 an Besserverdiener mit über 50.000 Euro Jahreseinkommen gingen, bekamen Geringverdiener, also jene Menschen, die weniger als 20.000 Euro verdienen, nur 16 Prozent des Kuchens.
VCÖ für Einkommensobergrenze
Außerdem habe sich der Anteil bei jenen mit gutem Verdienst in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, so der VCÖ. Es sei daher eine Einkommensobergrenze sinnvoll, damit nur jene Arbeitnehmer die Förderung bekommen, die sie auch wirklich brauchen.
Würde man die Pendlerpauschale jedoch abhängig von der Lohnhöhe machen, muss man auch über eine Obergrenze bei der Familienbeihilfe nachdenken. Auch diese kommt Reichen wie Armen gleichermaßen zugute. Detail dazu am Rande: Seit 2005 ist die Pendlerpauschale laut VCÖ viermal erhöht worden, die Familienbeihilfe aber nur einmal.
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