Ein Graben, in den zwei Regenwasserüberlaufkanäle münden, ist Auslöser für den Streit zwischen dem Ortschef und der Bezirkshauptmannschaft. Bereits 2006 wurde die Gemeinde angewiesen, eine Böschung in dem Bereich zu sichern. "Der Bescheid dazu ist erst 2010 ins Amt geflattert, just in dem Jahr, als ich das Bürgermeisteramt übernommen habe", sagt Grandits.
Das Geld für die Arbeiten - 60.000 Euro - habe man nicht sofort aufbringen können und daher um Aufschub gebeten. Doch im Sommer 2013 verlor die Behörde die Geduld und schickte dem VP-Politiker einen Strafbescheid über 360 Euro. Grandits erhob Einspruch - und erhielt Anfang dieses Jahres wieder Post von der BH. Die Berufung wurde abgelehnt, nun sind 396 Euro zu bezahlen.
"Das ist ungerecht", poltert der Ortschef. "Es war keine Gefahr im Verzug. Die Bezirkshauptfrau muss auf die finanzielle Situation der Gemeinde Rücksicht nehmen." Der Bürgermeister hat nun zwei Möglichkeiten: zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Derzeit zieht er Letzteres vor.
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