Schmiergeldprozess

OeBS-Affäre: Bedingte Haft für 7 Ex-Nationalbanker

Österreich
03.10.2014 19:10
Mit sieben Schuld- und zwei Freisprüchen ist am Freitag der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS in erster Instanz zu Ende gegangen. Die angeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführer Kurt Meyer, Michael Wolf und Johannes Miller sowie weitere vier Angeklagte wurden zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Ex-Nationalbank-Vize Wolfgang Duchatczek und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der OeBS wurden freigesprochen.

Ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden nach insgesamt 20 Verhandlungstagen die beiden mitangeklagten Rechtsanwälte, ein weiterer OeBS-Manager und eine ehemalige Vertriebsmitarbeiterin der OeBS, die die angeklagten Geschäfte eingefädelt hatte.

Geständnisse bewahren vor Gefängnis
Die Urteile im Detail: Die drei geständigen Angeklagten (Wolf, Miller und eine leitende Vertriebsmitarbeiterin) erhielten Freiheitsstrafen von je zwei Jahren, bedingt auf drei Jahre. Die höchste Strafe erhielt der Anwalt, der das Bestechungsgeld weiterleitete: Er fasste drei Jahre Freiheitsstrafe aus, davon zwei Jahre bedingt. Der zweite angeklagte Anwalt, der ebenfalls mit den Schmiergeldkonstruktionen befasst war, erhielt 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt.

Dieselbe Strafe wurde über den Ex-Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, sowie einen leitenden Vertriebsmitarbeiter verhängt. Wolf und Miller erhielten Geldstrafen von je 800.000 Euro, bei Nichtzahlung drohen ihnen acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Der höher bestrafte Anwalt fasste 80.000 Euro Geldstrafe aus.

Staatsanwalt Volkert Sackmann gab nach dem Urteil keine Erklärung ab, Meyer und der leitende Vertriebsmitarbeiter erhoben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Die übrigen Verurteilten nutzen die Bedenkzeit.

Schmiergeld an Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien
Im Mittelpunkt des Prozesses am Straflandesgericht Wien stand die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre rund um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, von 2005 bis 2011 den Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld gezahlt zu haben, um zu Druckaufträgen zu kommen (siehe Infobox).

Richter Georg Olschak führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Schöffengericht keine Zweifel an den Angaben der geständigen Angeklagten gehabt habe. Damit erteilte er den Argumenten einiger Verteidiger eine klare Absage. Sie hatten gemeint, die Gelder hätten nicht der Bestechung, sondern der legalen Finanzierung der Geheimdienste von Aserbaidschan und Syrien gedient. "Ein Nachrichtendienst geht nicht her und sagt, 'Grüß Sie, ich bin vom aserbaidschanischen Geheimdienst, und wir brauchaten a Geld'", so der Richter.

Freispruch für Ducatczek: "Wie erhofft und erwartet"
Den Freispruch für Duchatczek begründete Olschak damit, dass es keine Urkunde, keine Zeugenaussage, keinen Beweis gebe, der Duchatczek direkt belaste. Einige hätten zwar gesagt, Duchatczek hätte von der Bestechung wissen müssen, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Damals habe im Aufsichtsrat eine "Kultur des Schweigens" geherrscht, offenbar habe man hier den Kopf in den Sand stecken wollen. "Wie ich erhofft und erwartet habe", zeigte sich Duchatczek nach der Urteilsverkündung mit dem Freispruch "zufrieden".

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