"Ich habe bei Burgerking schwarz gearbeitet und die schulden mir noch 3.000 Euro" - so lautete sinngemäß die Anzeige des Türken, die letztlich zu einem Arbeitsgerichtsprozess führte. Dort erzählte der 31-Jährige detailliert, wie und wann er arbeitete, dass "Schwarzarbeiter" mit dem Kürzel "XY" in der Dienstliste geführt wurden, dass er Arbeitskleidung bekommen habe und dass ihm noch 3.000 Euro zustehen würden.
Seine Behauptungen stützte er auf eine gefälschte Stundenliste und zwei Zeuginnen. Die beiden Landsfrauen (23, 21) sagten aus, dass der 31-Jährige tatsächlich bei Burgerking gearbeitet habe und ihm das Geld zustehen würde. Umfangreiche Befragungen fanden statt, dabei lösten sich die Anschuldigungen aber gänzlich in Luft auf. Der Arbeitsgerichtsprozess ergab, dass der 31-Jährige nie bei Burgerking gearbeitet hatte.
So kam es nun erneut zu einem Prozess, bei dem aber nicht mehr Burgerking, sondern das Trio angeklagt war. Falsche Beweisaussage und versuchter schwerer Betrug lauteten die Vorwürfe. Die Richterin sprach alle drei schuldig und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 1.440 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bezeichnend: Während die Richterin das Urteil sprach, tippte eine der Frauen gelangweilt an ihrem Handy herum.
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