"Also das sieht ihm gar nicht ähnlich", versichert eine Verwandte des Wiener Advokaten. Und ein Kollege legt im Juristen-Deutsch nach: "Eine vorsätzliche Verletzung ist jedenfalls auszuschließen. Denkunmöglich!" Bleibt unterm Strich die Unfall-Version. Kommende Woche wird der Anwalt, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, bei der Polizei aussagen.
Die Anzeige lautet auf schwere Körperverletzung und Im-Stich-Lassen eines Verletzten. Wie berichtet, erlitt die neunjährige Jessica P. bei dem Vorfall einen komplizierten Oberarmbruch und musste operiert werden. Sie soll von dem Mann hochgehoben und dann brutal zu Boden geschleudert worden sein.
Dem widerspricht der Anwalt: Vielmehr habe er einen Streit zwischen der Schülerin und "einem viel jüngeren Mädchen" - wohl dessen Tochter - schlichten wollen. "Dabei möge das ältere Mädchen zu Sturz gekommen sein", heißt es in einer Stellungnahme.
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