Kein Geheimdienst

Neues Staatsschutzgesetz: Entwurf in Begutachtung

Österreich
31.03.2015 13:05
Das neue Staatsschutzgesetz hat Form angenommen, am Dienstag ging ein Entwurf in Begutachtung. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hofft auf einen Nationalratsbeschluss noch vor dem Sommer. Das neue Gesetz macht es den Behörden leichter, bereits vor Begehen einer Straftat einzuschreiten. Ermittlungsdaten sollen künftig länger gespeichert werden.

Laut Mikl-Leitner gibt das neue Staatsschutzgesetz auch Antworten auf neue Bedrohungsszenarios, wie etwa Cyberkriminalität oder religiös motivierten Terrorismus. "Gerade die Anschläge in Paris haben gezeigt, dass wir es mit einer neuen Tätergruppe zu tun haben", sagte die Ministerin bei der Präsentation des Entwurfs. Das Vorhaben eines neuen Staatsschutzgesetzes sei allerdings schon im Regierungsprogramm festgeschrieben, die zentrale Frage laute: "Was erwartet sich die Bevölkerung von ihrem Staatsschutz?"

Verfassungsschutz wird kein Geheimdienst
Grundsätzlich hat sich das Innenministerium dazu entschlossen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht in einen Geheimdienst umzuwandeln, der etwa auch auf Regierungsauftrag hätte handeln können. Sensibler will man künftig mit den Befugnissen der Beamten umgehen. Nicht alle Polizisten sollen - wie bisher gehandhabt - künftig über dieselben Ermächtigungen verfügen, sensible Materien würden nur für eine kleine Gruppe von Beamten zugänglich sein.

Hauptaufgabe des Staatsschutzes ist weiterhin die Abwehr von verfassungsgefährdenden Angriffen. Dies betrifft nicht nur drohende Terroranschläge, sondern etwa auch den Schutz kritischer Infrastruktur vor Cyberangriffen und Industriespionage. Mit der Einführung einer Definition eines verfassungsgefährdenden Angriffes soll ein konkret auf die Aufgaben des Verfassungsschutzes und der Terrorismusbekämpfung zugeschnittener Straftatenkatalog geschaffen werden.

Je größer die Gefahr, desto größer die Befugnisse
Mit dem neuen Gesetz sollen die Behörden schneller eingreifen können, etwa schon in Vorbereitung einer Tat und nicht erst unmittelbar vor einem drohenden Angriff. Aber auch die Prävention soll ausgebaut werden und gefährdete Personen und Unternehmen sollen informiert werden. Dies ermöglicht eine schnellere Information der Staatsspitzen, wie etwa Bundes- und Nationalratspräsident sowie der Regierung. Auch die Befugnisse der Beamten werden flexibler: Je größer die drohende Gefahr, desto größer auch die Befugnisse der Beamten.

Auch neue Werkzeuge sollen dem Staatsschutz künftig zur Verfügung stehen, wie etwa die Abklärung von Kfz-Kennzeichen, wie es bisher nur für die Kriminalpolizei möglich ist. Im digitalen Bereich sollen Personen zudem künftig über IP-Adressen ausgeforscht werden können, was eine bessere Zusammenarbeit mit Internetanbietern voraussetzt.

Ermittlungsergebnisse 24 Monate speichern
Wesentlich länger sollen mit dem neuen Staatsschutzgesetz Ermittlungsergebnisse durch die Behörden gespeichert werden. War dies bisher nur neun Monate lang möglich, soll diese Frist auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten soll dieser Zeitrahmen darüber hinaus auch verlängert werden können. Sollten die Daten für den Staatsschutz irrelevant werden, werden diese gelöscht.

Der Rechtsschutz sei mit dem neuen Regelwerk weiterhin eine "wichtige Instanz", betonte Peter Gridling, Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit sei bei der Erarbeitung des neuen Regelwerks besonders wichtig gewesen, meinte auch Mikl-Leitner. Zur Frage der umstrittenen Vertrauenspersonen, die die Exekutive mit Informationen aus der Szene versorgen, versicherten beide, dass diese selbst keine Straftaten begehen dürften.

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