Weiterer Aufschub

Neuer Test und alte Quotenregelung für Mediziner

Österreich
18.12.2012 15:31
Einem neuen einheitlichen Aufnahmetest an den drei Medizin-Universitäten müssen sich Studienwerber ab dem kommenden Jahr stellen. Unverändert bleibt dagegen die Quotenregelung, wonach 75 Prozent der Studienplätze an den drei Unis für Österreicher reserviert sind, 20 Prozent an Bewerber aus EU-Staaten und fünf Prozent an Kandidaten aus Drittstaaten gehen. Diese beiden Entscheidungen wurden am Dienstag praktisch zeitgleich bekannt gegeben.

Nach sieben Jahren getrennter Aufnahmeverfahren bzw. unterschiedlicher Auswertungsmethoden haben sich die drei Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck erstmals auf einen einheitlichen Test geeinigt. Am 5. Juli 2013 müssen die Kandidaten für die insgesamt 1.500 Studienplätze an den drei Hochschulen eine Mischung aus Wissens- und kognitiven Aufgaben bewältigen.

Allerdings ist dieser Test erst der "Rumpf" für die endgültige neue Regelung. 2014 wird es ein zweistufiges Verfahren geben, das auch Persönlichkeitseigenschaften, sozial-emotionale und kommunikative Kompetenzen berücksichtigt. Endgültig stehen soll das neue Aufnahmeverfahren dann 2015. Später könnten auch aufgrund der Einführung der Zentralmatura Schulleistungen ein Element der Aufnahme werden.

System wird für alle einheitlich
Künftigsind sämtliche Fristen und Gebühren einheitlich: Von 1. bis 20. Februar 2013 läuft die Online-Anmeldung, mit Einzahlung der Teilnahmegebühren von 97 Euro von 27. Februar bis 12. März wird die Anmeldung verbindlich. Registrieren lassen kann man sich jeweils nur an einer einzigen der drei Unis. Der Aufnahmetest selbst umfasst dann (Wissens-)Fragen aus Biologie, Chemie, Physik und Mathematik auf Maturaniveau, Zahlenfolgentests, einen Langzeitgedächtnis-Test, Textrechnungen und Figurenzusammensetz-Tests sowie einen Textverständnisteil.

Der Vergangenheit angehören wird auch die an der Medizin-Universität Wien heuer erstmals durchgeführte "gendergerechte" Testauswertung, durch die Frauen trotz identer oder niedrigerer Punktezahl einen höheren Testwert als Männer aufwiesen und deshalb einen Studienplatz bekamen.

Explizit begrüßt wurde die Neuregelung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, der in einer Aussendung forderte, dass "jede Leistung gleich bewertet" werde. Der neue Test soll laufend evaluiert und adaptiert werden, was die Österreichische HochschülerInnenschaft gleich für alle Aufnahmeverfahren an den Unis einforderte.

Quotenregelung zugunsten der Österreicher bleibt
Vorerst unverändert bestehen bleibt dagegen die 2006 eingeführte Quotenregelung für Österreicher: Die EU-Kommission hat das gegen Österreich laufende Verfahren wegen der Diskriminierung von EU-Bürgern für weitere vier Jahre ausgesetzt. 2007 waren Österreich mittels eines Moratoriums fünf Jahre Zeit eingeräumt worden, um die Notwendigkeit der Regelung für die heimische Gesundheitsversorgung zu belegen.

Der Nachweis einer Gefährdung des Gesundheitswesens durch die Rückkehr der an österreichischen Unis ausgebildeten deutschen Ärzte in ihre Heimat war allerdings de facto bisher noch nicht möglich: Erst ab dem kommenden Jahr gibt es erste Absolventen aus dem ersten Jahrgang mit der Quotenregelung, diese stehen frühestens 2015 nach dem Turnus dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch Belgien erhielt für eine ähnliche Regelung einen Aufschub von der EU-Kommission bis Ende 2016.

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