Wahlrechtsreform

Nationalrat beschloss Zentrales Wählerregister

Österreich
10.11.2016 14:59

Der Nationalrat hat am Donnerstag die Weichen für die Schaffung des Zentralen Wählerregisters gestellt. Das entsprechende Wahlrechtsänderungsgesetz erhielt die Zustimmung von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen. Durch den Beschluss wird es künftig auch möglich sein, Volksbegehren unter Verwendung der Bürgerkarte bzw. der Handysignatur elektronisch zu unterstützen.

Zusätzlich wurde mit dem Beschluss klargestellt, dass bei künftigen Urnengängen wieder Wahlkuverts ohne Lasche zum Einsatz kommen. Damit wird auf Dauer auf jenes Modell verzichtet, das durch die sich lösende Verklebung die Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl notwendig gemacht hatte.

Seinen Stimmzettel darf man gemäß Gesetz nun auch zu Recht selbst in die Urne einwerfen, wenn man das wünscht. Eine weitere Änderung: Briefwahlkuverts müssen nicht mehr persönlich vom Bezirkswahlleiter ab 9 Uhr geöffnet werden, künftig gibt es auch die Möglichkeit, dass Hilfsorgane ihn dabei unterstützen.

SPÖ: "Wichtiges Kernstück für die Wahlrechtsreform"
In der Debatte freute sich SPÖ-Klubchef Andreas Schieder über ein "wichtiges Kernstück für die Wahlrechtsreform". Um den Rest werde man sich - gleich nach der Bundespräsidentenwahl - im ersten Halbjahr 2017 kümmern. Gegenüber elektronischen Abstimmungsmechanismen, die vor allem von der ÖVP forciert werden, zeigte er sich skeptisch.

Bei der ÖVP musste man sich mit Kritik seitens der NEOS auseinandersetzen. Deren Mandatar Nikolaus Scherak hatte sich in einem - letztlich erfolglosen - Abänderungsantrag dafür ausgesprochen, mit dem neuen Wählerregister auch gleich die Abgabe von Unterstützungserklärungen bei Wahlen in jeder Gemeinde und nicht nur am Hauptwohnsitz zu ermöglichen. Gerade am Land würden es die Menschen nicht wagen, sich entsprechend zu "outen", meinte er, weil Repressalien des "rot-schwarzen Machtkartells" zu befürchten seien.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl bestritt das vehement und ortete darin den Vorwurf, dass die Bürgermeister in den Gemeinden Amtsgeschäfte nach Parteibuch erledigten. "Das kann man nicht so stehen lassen." Sollte es Belege für solche Vorwürfe geben, solle Scherak Anzeige erstatten.

Erneut FPÖ-Kritik an Briefwahl
FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan begrüßte das zentrale Register, wiederholte aber die Kritik seiner Partei an der Briefwahl. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser verlangte zur Verhinderung von Identitätsdiebstahl, bei künftigen Wahlkartenmodellen die Unterschrift des Wahlberechtigten wieder zu verdecken.

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