"War eine Dummheit"

Nach Feuer in Hall: Haftstrafe für Brandstifter

Österreich
24.07.2014 11:32
Wegen Brandstiftung ist ein 22-Jähriger am Donnerstag in Tirol zu 18 Monaten Haft - sechs davon unbedingt - verurteilt worden. Der junge Mann hatte im März dieses Jahres in der Wohnung seiner Großeltern einen mit Brandbeschleuniger getränkten Teppich angezündet, woraufhin sich das Feuer im ganzen ersten Stock des Gebäudes ausbreitete und erheblichen Sachschaden anrichtete. Verletzt wurde damals niemand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte sich vor Gericht zu der Tat geständig gezeigt. So erklärte der 22-Jährige, er habe am 17. März, während sich seine Großeltern auf Urlaub befanden, gegen 1 Uhr früh den Teppich im Gästezimmer mit Benzin übergossen und ihn anschließend angezündet. Das Feuer breitete sich rasend schnell aus und griff schließlich auch auf das Flachdach über. Die Löscharbeiten dauerten bis in die Morgenstunden. Sie gestalteten sich wegen der Dachkonstruktion und der besonderen Lage sehr schwierig und konnten nur mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden.

Angeklagter: "Das Ganze war eine Dummheit"
Er habe das Zimmer so weit beschädigen wollen, dass ein Umbau des Hauses und ein Ausbau des Dachgeschoßes notwendig geworden wäre, erklärte der 22-Jährige bei der Verhandlung. Er habe lediglich eine Rußentwicklung im Zimmer entstehen lassen wollen und keinen Brand.

Im Dachgeschoß hätte er nämlich eine eigene Wohnung bekommen sollen, Pläne für den Dachbodenausbau habe es bereits gegeben. Die Großmutter habe allerdings vom Umbau "die Nase voll" gehabt, während sein Großvater und er den Wunsch gehabt hätten, das oberste Geschoß auszubauen.

Nachdem er den Teppich angezündet hatte, sei er nach Hause gegangen, erklärte der 22-Jährige. Er habe nicht gedacht, dass bereits ein Brand ausgebrochen sei. "Das Ganze war eine Dummheit", sagte der Beschuldigte.

Großvater: "Schuld war meine blöde Rederei"
"Ich glaube, schuld war meine blöde Rederei", sagte der als Zeuge geladene Großvater. Er habe davon gesprochen, dass es um das Haus nicht schade wäre, wenn es einmal brennen würde. Sein Enkel habe vermutlich gedacht, er würde ihm mit der Tat einen Gefallen tun. Das Gebäude wurde mittlerweile saniert. Der Angeklagte übernahm die dafür angefallenen Kosten in Höhe von 70.000 Euro.

Als mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des Beschuldigten, sein Geständnis sowie die Schadenswiedergutmachung. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

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