Urteil in Graz

Mordversuch an Nebenbuhler: Zwölf Jahre Haft

Österreich
14.09.2016 19:19

Weil er versucht hatte, seinen Nebenbuhler zu ermorden, ist ein 42-jähriger Nigerianer am Mittwochabend von einem Geschworenengericht in Graz zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte mit einem Messer dreimal auf seinen Kontrahenten eingestochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war seit 2009 mit seiner österreichischen Frau verheiratet. Erst lebten sie in London, 2014 wollten sie zusammen nach Südafrika ziehen. Dort bekam seine Frau, mit der er auch zwei Söhne hat, jedoch keine Aufenthaltsbewilligung. Deshalb reiste die Mutter mit den Kindern zurück nach Graz, während ihr Mann noch in Afrika blieb.

"Sie sagte, er sei nur ein Mitbewohner"
Als er im Sommer 2015 eine Aufenthaltsgenehmigung erhielt, wollte er seine Frau in Graz überraschen. Doch in der Zwischenzeit war bereits ein Landsmann des 42-Jährigen in der Wohnung eingezogen. "Ich fragte sie, wer dieser Mann ist, aber sie sagte, er sei nur ein Mitbewohner. Er schlief im Fernsehzimmer", sagte der Angeklagte vor Gericht. Am Anfang habe er sich damit abgefunden, später kamen ihm aber Zweifel an den Angaben seiner Frau.

Im Oktober kam es dann zur Bluttat. Das Paar wollte gemeinsam mit den Kindern nach Wien fahren. Als alle bereits aus dem Haus waren, wollte der Beschuldigte noch einmal zurück, weil er sein Mobiltelefon vergessen habe, wie es hieß. Der vermeintliche Nebenbuhler war zu diesem Zeitpunkt allein im Haus - es kam zur blutigen Auseinandersetzung.

"Er hatte die Absicht, seinen Kontrahenten auszulöschen"
Der 42-Jährige versetzte seinem Gegenüber einen "wuchtigen Bauchstich" und versuchte dann auch noch, das Messer im Bauch nach oben zu ziehen. Anschließend soll er dem Opfer noch zwei Stiche ins Gesicht verpasst haben. "Er hatte die Absicht, seinen Kontrahenten auszulöschen", war Staatsanwalt Hansjörg Bacher überzeugt.

Der Verteidiger des Nigerianers führte Notwehr als Begründung an. Der Beschuldigte gab an, der neue Freund seiner Frau sei mit einem Messer auf ihn zugegangen. Er habe aber die Hand des Mannes ergreifen können, sie gegen dessen Bauch gerichtet und zugestoßen. Zuvor habe ihm sein Nebenbuhler gesagt, dass er seine Pläne mit der Frau zerstört habe, weil er aus Afrika zurückgekommen sei.

Die Geschworenen befanden den Beschuldigten mit fünf zu drei Stimmen schuldig. Die ins Spiel gebrachte Notwehr-Version wurde mit null zu acht einstimmig verworfen. Weder Staatsanwalt noch Angeklagter bzw. Verteidigung gaben Erklärungen ab.

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