Mutter sah weg

Missbrauch des Stiefsohns vertraglich festgehalten

Österreich
17.08.2017 14:44

Wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs an seinem minderjährigen Stiefsohn ist ein Wiener Familienvater am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden. Laut Anklage kam es zum ersten Übergriff, als der Bub 15 Jahre alt war. Bis zu seinem 18. Lebensjahr ließ der Bursch regelmäßig geschlechtliche Handlungen über sich ergehen. Seine Mutter dürfte über Jahre hinweg weggesehen haben. Besonders bestürzend: Der Missbrauch war zwischen dem Mann und dem Buben vertraglich geregelt.

Seit 2005 ist die Frau und Mutter des Opfers mit dem Angeklagten verheiratet. Ihren aus einer vorangegangenen Beziehung stammenden Sohn brachte sie mit in die Ehe. Während eines Ägypten-Urlaubs wollte ihr Mann plötzlich nicht mehr mit ihr schlafen. Auch zu Hause zeigte er an ihr kein sexuelles Interesse mehr, zog aus dem ehelichen Schlafzimmer aus und nächtigte stattdessen auf der Wohnzimmercouch. "Ich dachte, er hat die Midlife-Krise", schilderte die Noch-Ehefrau - die Scheidung ist im Laufen - im Zeugenstand.

Stiefvater kam 15-Jährigem körperlich nahe
In Wahrheit war der Ehemann dem Stiefsohn in Ägypten körperlich nähergekommen. Die Ehefrau und Mutter registrierte zwar, dass ihr Mann auf ihre Annäherungsversuche abweisend bis schroff reagierte und ihr Sohn ihr gegenüber zusehends aggressiv wurde, während er sich mit dem Stiefvater prächtig verstand, sie habe sich aber nichts dabei gedacht, versicherte die Frau dem Gericht.

Vertraglich verpflichtet, keine Freundin zu haben
Im Jahr 2010 fand die Mutter - ihr Sohn war zu diesem Zeitpunkt 16 - einen schriftlichen Vertrag, "bei dem bei Ihnen die Alarmglocken schrillen hätten müssen", wie Richter Stefan Apostol zu bedenken gab. Mit ihren Unterschriften besiegelten der Angeklagte und der Stiefsohn einen ungewöhnlichen Pakt: Der Jugendliche verpflichtete sich, bis zum 18. Geburtstag keine Freundin zu haben, während der Angeklagte versprach, er werde mit keiner Frau mehr schlafen.

Warum sie da nichts unternommen habe, wollte der Richter von der Zeugin wissen. "Ich habe es verdrängt", räumte diese - sichtlich emotional bewegt - ein. Sie habe "vielleicht etwas geahnt" und ihren Mann und ihren Sohn angesprochen, "ob da etwas ist", sei von diesen jedoch als schizophren und psychisch labil hingestellt worden. Damit habe sie sich letzten Endes zufriedengegeben.

Der strafrechtlich verbotene Sex wurde erst ruchbar, als der junge Mann nach seinem 20. Geburtstag seiner damaligen Freundin davon erzählte. Daraufhin kam es zur Anzeige. Der Angeklagte - ein 47 Jahre alter Techniker - war in der Verhandlung umfassend und reumütig geständig. Der inzwischen 23 Jahre alte Stiefsohn wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Zwei Jahre Bewährungsstrafe und Tätigkeitsverbot
Über den Familienvater - der gemeinsame Sohn mit der Noch-Ehefrau ist 13 Jahre alt - wurde wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt. Zudem sprach der Richter ein Tätigkeitsverbot aus - der Mann war bis zuletzt Jugendleiter bei einem Fußballverein. Außerdem muss er seinem Stiefsohn die Kosten für dessen Psychotherapie und allfällige zukünftige Folgeschäden ersetzen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

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