"Wichtiges Anliegen"

Ministerrat beschloss Ausbau der Kinderbetreuung

Österreich
24.06.2014 11:19
Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung ist am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden. Nach der nunmehr vereinbarten Regelung werden grundsätzlich mindestens 45 Wochen pro Jahr an Öffnungszeit notwendig sein, um eine Förderung zu erhalten. Für Bundeskanzler Werner Faymann ist der Pakt mit den Ländern "ein weiteres Zeichen dafür, wie wichtig uns dieses Anliegen ist".

Eigentlich sei das Thema Sache der Länder. Nun seien aber zusätzlich Mittel "nach dieser ohnehin klaren Aufteilung" sichergestellt. Vizekanzler Michael Spindelegger sprach von "durchaus anspruchsvollen Verhandlungen mit den Bundesländern". Klar gewesen sei, dass man für die Unter-Dreijährigen mehr Plätze benötige. "Trotz aller budgetären Schwierigkeiten haben wir das flott gemacht", so Spindelegger.

Regierung einigte sich bei Ganztagsbetreuung an Schulen
Nach der nunmehr vereinbarten Regelung werden grundsätzlich mindestens 45 Wochen pro Jahr an Öffnungszeit notwendig sein, um eine Förderung zu erhalten. Der Vizekanzler berichtete auch, dass man sich in Sachen Ganztagsbetreuung in den Schulen geeinigt habe, deren Ausbau werde sich nach dem Bedarf richten.

Insgesamt stellt der Bund den Ländern zwischen 2014 und 2017 305 Millionen Euro zum Ausbau der Kindergartenplätze zur Verfügung - je 100 Millionen in den Jahren 2014 und 2015, je 52,5 Miollionen 2016 und 2017. Die Länder müssen diese Mittel kofinanzieren, wenn auch nicht mehr zu gleichen Teilen wie bisher: Als Länderbeitrag sind 2014 50 Prozent, 2015 45 Prozent, 2016 40 Prozent und 2017 35 Prozent des Zuschusses vorgesehen.

"Größte Ausbauoffensive, die es je in Österreich gegeben hat"
Familienministerin Sophie Karmasin und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigten sich über den Beschluss der Vereinbarung sehr erfreut und sprachen von der "größten Ausbauoffensive der Kinderbetreuung, die es in Österreich je gegeben hat". "Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktioniert nur dann, wenn auch die Betreuungsangebote vorhanden sind. Mit dem heutigen Beschluss der 15a-Vereinbarung legen wir den Grundstein für eine bessere Vereinbarkeitsmöglichkeit für berufstätige Mütter und Väter", betonte Karmasin.

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