Unbedingte Haft

Mehrere Traktoren gestohlen: Brüderpaar verurteilt

Österreich
04.06.2014 14:21
Wegen im Vorjahr im Burgenland verübter Traktordiebstähle sind am Mittwoch in Eisenstadt zwei Brüder zu 20 und 24 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Zugmaschinen hatten einen Gesamtwert von rund 138.000 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Es geht um Traktordiebstähle, drei vollendete und einen versuchten - und um Sachbeschädigung", umriss Ankläger Roland Koch die Vorwürfe. 2012 und 2013 seien im Burgenland um die 20 Traktoren "und mehr" gestohlen worden (Bericht siehe Infobox). Drei Tätergruppen wurden ausgeforscht. Jene, zu der die beiden Brüder gehört haben sollen, sei auf den Diebstahl von Schmalspurtraktoren, wie sie in Weingärten verwendet werden, spezialisiert gewesen.

Einen Traktor bei Diebstahlsversuch "komplett zerstört"
Die angeklagten Diebstähle wurden im Zeitraum von Juli bis September 2013 verübt. In Jois im Bezirk Neusiedl am See sollen die beiden "mit Brachialgewalt" versucht haben, den 40.000-Euro-Traktor eines Winzers zu stehlen. Weil dies nicht klappte - die Zugmaschine passte nicht zum Abtransport in den Bus -, wurde das Dach der Fahrerkabine abgeschnitten, der Traktor wurde rund einen Kilometer vom Weingut entfernt in einem Weingarten abgestellt.

Am nächsten Tag kamen die Täter wieder, kappten auch noch die Holme vom Kabinengehäuse, mussten aber erneut unverrichteter Dinge abziehen. "Das Ding ist einfach komplett zerstört worden", deshalb liege auch schwere Sachbeschädigung vor, argumentierte der Ankläger.

"Äußerst unglaubwürdige" Verantwortung der Angeklagten
Die Verantwortung für einen weiteren Diebstahl nahm der 35-jährige ältere Bruder auf seine alleinige Kappe. Sein Bruder sei nicht dabei gewesen, weil sich beide vorher zerstritten hätten. "Wer's glaubt, wird selig", meinte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Birgit Falb: "So eine Tat kann man nicht alleine begehen." Diese Ansicht teilte auch ein als Zeuge befragter Ermittler: Der gestohlene Traktor habe fast drei Tonnen gewogen.

Dass zumindest ein Diebstahl ein Zufallsprodukt gewesen sei, weil man auf der Durchfahrt halt bei dem Traktor vorbeikam, ließ der Staatsanwalt, der noch einen dritten Mittäter vermutete, ebenfalls nicht gelten: "Die waren eine Partie - und die sind auch nicht zufällig dorthin gekommen und haben Traktoren gestohlen. Es wird unbedingte Freiheitsstrafen geben müssen, die nicht ganz im untersten Bereich sein werden können", lautete das Resümee des Staatsanwalts.

Strafe laut Staatsanwalt "zu wenig" - Urteile nicht rechtskräftig
Den Geschädigten wurden insgesamt 17.300 Euro zugesprochen, mit den übrigen Forderungen wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die beiden Verurteilten verzichteten auf Rechtsmittel - anders der Staatsanwalt: Die Strafe sei "meiner Meinung nach zu wenig", erklärte der Ankläger. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

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