2,5 Jahre Haft

Mann wollte sich an Zehnjähriger vergehen – Urteil

Österreich
10.10.2014 14:41
Wegen der versuchten Vergewaltigung einer Zehnjährigen ist ein 50-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Schuldspruch gab es auch wegen weiterer angeklagter Delikte, unter anderem Diebstahl und Betrug zulasten einer Ex-Freundin.

Laut Anklage hatte der seit 2007 in Österreich lebende Deutsche versucht, die Stieftochter eines Mitbewohners in seinem Zimmer zu vergewaltigen. Das Kind konnte sich jedoch befreien und lief weinend zu seinem Vater.

Der Maurermeister und Kfz-Mechaniker - Vater von drei erwachsenen Kindern - war nach seiner Scheidung nach Österreich gekommen, Beziehungen zu zwei Frauen scheiterten. Das Verhältnis zu seinem Mitbewohner in dem Einfamilienhaus bezeichnete er als "gut".

Als diesen seine Lebensgefährtin mit der gemeinsamen 18 Monate alten sowie ihrer größeren Tochter besuchte, sah der Angeklagte das Mädchen zum ersten Mal. Am Nachmittag spielte er "Mensch ärgere dich nicht" mit der Zehnjährigen, machte ihr ein Abendessen und bot dann an, dass sie in seinem Zimmer fernsehen dürfe.

"Er hat mich umarmt, gestreichelt und auf den Mund geküsst"
Als sie am Sofa lag, habe er ihr den Rücken massiert und sei dann selber schlafen gegangen, schilderte er. Plötzlich sei sie aufgestanden und habe gesagt, sie gehe zum Papa. "Er hat mich umarmt, gestreichelt, festgehalten, auf den Mund geküsst und wollte mir mehrmals die Hose herunterziehen", hielt Richter Helmut Neumar dem die "glaubhafte" Erzählung des Mädchens entgegen.

Das Mädchen habe sich wegen der Küsse den Mund mit einem Feuchttuch abgewischt: "Es grauste mich so", habe die Zehnjährige angegeben. "So etwas denkt man sich nicht aus", verwies der Richter darauf, dass der Angeklagte - für die Kleine ein wildfremder Mann - nach dem Konsum von mehreren Bier und Whisky-Cola im Lauf des Tages wohl nach Alkohol gestunken haben musste.

"Sie ist keine Schauspielerin"
"
Sie ist keine Schauspielerin", betonte der als Zeuge geladene Stiefvater. Er erzählte, dass die Zehnjährige weinend und zitternd zu ihm gekommen war und zunächst kein Wort herausbrachte. Sie wurde noch in derselben Nacht von einer Psychologin befragt. Das Mädchen, vom Angeklagten selbst als nettes, intelligentes Kind beschrieben, habe den Vorfall authentisch beschrieben.

Es bestand daher für den Schöffensenat nicht der geringste Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zehnjährigen, führte der Richter aus. Aus Sicht des Senats dürfte der Mann nicht zielgerichtet vom Beginn dieses Tages an agiert haben, in dem er sich einschmeichelte, sondern - durch Alkohol enthemmt - eine "Kurzschlusshandlung" begangen haben. Mildernd war, dass es beim Versuch geblieben war, erschwerend wirkten sich Vorstrafen aus.

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