Urteil in Salzburg

Mann wollte Nebenbuhler töten lassen: 6 Jahre Haft

Österreich
28.06.2017 16:47

Weil ein 46-jähriger Salzburger den Nebenbuhler seiner Frau zuerst zusammenschlagen und dann gar umbringen lassen wollte, ist er am Mittwoch wegen versuchter Anstiftung zur schweren Körperverletzung und wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der bisher unbescholtene Mann zeigte sich voll geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ja, ich bin schuldig", antwortete Roland S. (46) der Richterin. Er habe den Auftrag zum Töten mehrmals erteilt, gab er beim Prozess im Landesgericht Salzburg zu. Das Opfer war sein früherer bester Freund, der mit seiner Ex-Frau eine Beziehung angefangen hatte. "Es tut mir leid. Zum Glück ist nichts passiert."

Die Beziehungskrise im Frühjahr 2015 war der Auslöser einer "emotionalen Achterbahnfahrt", wie es Verteidiger Kurt Jelinek formulierte. Nach 13 Jahren Ehe, aus der Zwillinge hervorgingen, folgte die Trennung. Seine Frau hatte sich seinem besten Freund angenähert, das wusste er. Im April 2016 dann die Scheidung - schon vorher "hat sich der Hass aufgestaut", so Roland S.

Auftragsschläger starb bei Unfall
Aus Eifersucht und Demütigung wurden Wut und Zorn: Der Salzburger fand Kontakt zu einem Tschetschenen und einem Albaner. Für 20.000 Euro sollte der Nebenbuhler zusammengeschlagen werden. Der Auftrag: "Arme und Beine brechen." Doch der angeheuerte Schläger starb kurz darauf bei einem Verkehrsunfall. S. und seine Ex kamen sich danach wieder näher.

Nach einem gemeinsamen Urlaub kriselte es aber erneut. Aus Zorn wurde Hass, von da an forderte S. den Tod des Nebenbuhlers: "Er muss weg." Auf Nachfrage von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, was er damit meinte, sagte der Mechanikermeister: "Ja, dass er getötet wird." Doch der vermeintliche Auftragsmörder verpfiff ihn. Am 18. Oktober spielte ein verdeckter Fahnder den Killer, S. wurde festgenommen.

Außerordentliche Strafmilderung
Der 46-Jährige wurde von den Geschworenen zwar für schuldig befunden, erhielt aber eine außerordentliche Strafmilderung. Der Strafrahmen betrug in diesem Fall zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. S. wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Angeklagte nahm nach Rücksprache mit seinen Verteidigern das Urteil an. Die außerordentliche Strafmilderung basierte auf den überwiegenden Milderungsgründen und der günstigen sozialen Zukunftsprognose des Mannes.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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