Der 47-Jährige hatte laut Anklage im Jahr 2003 beschlossen, seine Arbeit aufzugeben und mit Zuhälterei Geld zu verdienen. Im Keller eines Gebäudes soll er zu diesem Zweck einen Raum eingerichtet haben, in dem sich ein Bett und eine Dusche befanden. Weil österreichische Mädchen nicht "so gefügig" gewesen wären wie ausländische, machte er sich ab Herbst 2003 in Tschechien auf die Suche nach Frauen. "Dort hat er sich das Vertrauen erschlichen, die große Liebe vorgespielt und eine Heirat versprochen", sagte Staatsanwältin Nicole Elsinger.
Angeklagter "brach Willen" der Frau
Eine Litauerin, die in einem Nachtlokal als Prostituierte arbeitete, folgte ihm nach Österreich in der Hoffnung, ein neues Leben beginnen zu können. "Mit Drohungen, Einschüchterungen und Misshandlungen brach er ihren Willen", führte Elsinger aus.
Der 47-Jährige schaltete Inserate und ließ die Frau für sich als Prostituierte in seinem Haus arbeiten. Später soll er auch zwei Geschäftslokale in Wien für diese Zwecke gekauft haben. Als die Litauerin ihren späteren Lebensgefährten kennenlernte, sei für den Angeklagten aber klar gewesen, eine neue Dame zu brauchen.
Staatsanwältin: "Er drohte, ihren Sohn zu erschießen"
Diese fand er laut Staatsanwältin in einer Slowakin. Das "Spiel" sei wieder von vorne losgegangen, er habe sich ihr Vertrauen erschlichen und ließ die Pflegerin zunächst ohne Gegenleistung bei sich wohnen. Bald darauf habe er aber begonnen, sie zu misshandeln und zur Prostitution zu zwingen. "Er drohte ihren kleinen Sohn zu erschießen und sperrte sie im Keller ein", so Elsinger. Dort habe er schließlich unbekannte Freier zu ihr geführt.
Der Angeklagte bekannte sich der schweren Nötigung, Vergewaltigung, des Menschenhandels und der Freiheitsentziehung für schuldig. Darüber hinaus wurde dem Angeklagten auch ein Vergehen nach dem Waffengesetz angelastet.
72-jährige Mutter freigesprochen
Der 72 Jahre alten Mutter wurde seitens der Anklage vorgeworfen, diverse Reinigungsarbeiten im Keller des Wohnhauses durchgeführt zu haben. Zudem soll sie während der Abwesenheit des 47-Jährigen Aufpasserdienste geleistet und sogar zum Teil Buch über die Anzahl der Freier geführt haben. Die 72-Jährige habe "zur Gänze gar nichts damit zu tun", betonte Verteidiger Nikolaus Rast.
Sie sei nur insoweit involviert, als dass sie die Mutter des Erstangeklagten sei. Auch den Vorwurf, dass die Frau als eine Art "Puffmutter" gehandelt haben soll, wies Rast zurück. Sie sei aufgrund von Gesundheitsproblemen zu sämtlichen Haushaltsarbeiten gar nicht fähig.
Da die bloße Kenntnis der Ausübung der Prostitution nicht strafbar sei, sprach Richterin Andrea Humer die Mutter des Mannes frei. Weil Staatsanwältin Nicole Elsinger drei Tage Bedenkzeit nahm, ist das von dem 47-Jährigen angenommene Urteil nicht rechtskräftig.
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