Der 44-Jährige hatte sich u.a. wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs, geschlechtlicher Nötigung, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und pornografischer Darstellung verantworten müssen. Der Mann soll seine Stieftochter seit ihrem siebenten Lebensjahr immer wieder missbraucht und gedroht haben, die Mutter umzubringen, falls das Mädchen etwas sagen würde.
Erst im Vorjahr wehrte sich die damals 13-Jährige gegen erneute Übergriffe und vertraute sich einer Freundin an. Weil der Stiefvater daraufhin drohte sich umzubringen, wurde er in eine Klinik eingewiesen. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann auch pornografische Fotos von seinem Opfer gemacht hatte, das Material konnte aber nicht mehr sichergestellt werden.
Anklage im Zuge des Prozesses erweitert
Der Obersteirer gestand bei dem Prozess die Übergriffe, außerdem wurden weitere Delikte im Zuge der Verhandlung aufgedeckt: Die Staatsanwaltschaft weitete die Anklage gegen den 44-Jährigen auch noch um den Tatbestand der Vergewaltigung an der Mutter des mittlerweile 14-jährigen Mädchens aus.
Neben der unbedingten Freiheitsstrafe muss der Beschuldigte auch noch 5.000 Euro an seine Stieftochter sowie 3.000 Euro an deren Mutter zahlen. Der Obersteirer bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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