Der Übergriff des heute 49-Jährigen auf die Freundin seiner Tochter soll sich an einem Morgen im August 2003 vor einer Wanderung bei Dornbirn zugetragen haben. In einem Waldstück, unweit einer Alm, fiel der Mann laut Anklage im Auto über das Mädchen her.
Ein Sachverständiger bescheinigte der jungen Frau vor Gericht eine Gefühlsstörung, die auf einen sexuellen Missbrauch hinweise. Sie habe sich immer wieder selbst verletzt und sogar versucht, sich das Leben zu nehmen. Die Vergewaltigung habe das Mädchen schwer traumatisiert.
Angeklagter beteuerte bis zuletzt seine Unschuld
Der Angeklagte beteuerte hingegen bis zuletzt seine Unschuld und wollte von einem sexuellen Übergriff nichts wissen. Vielmehr gab er an, dass sich die 13-Jährige mit den Anschuldigungen dafür gerächt habe, dass der Angeklagte nicht ihr Stiefvater werden wollte.
Weil die Folgen für das Mädchen als schwere Körperverletzung gelten, erhöhte sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, zudem muss er seinem Opfer 7.500 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.
Weiters muss er für allfällige Spätfolgen haften. Hinsichtlich eines zweiten Vorwurfs - der Mann soll im vergangenen Jahr seine Ehefrau vergewaltigt haben - sprach das Gericht den 49-Jährigen im Zweifel frei. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
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