"Sah Tod ins Auge"

Mann stieß Frau vor U-Bahn: 15 Jahre Haft

Österreich
02.07.2014 18:20
Wegen versuchten Mordes ist ein 40-jähriger Mann am Mittwoch in Wien zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er am 20. September 2013 ohne ersichtlichen Grund eine ihm wildfremde Frau vor die U-Bahn gestoßen hatte. Dass die 43-Jährige mit dem Leben davonkam, bezeichnete Staatsanwältin Judith Ziska als "ein Wunder". Der Angeklagte hingegen sprach von einem "Unfall", der ihm leidtue. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es dürfte vor allem die Geistesgegenwart der Frau gewesen sein, die sie glimpflich davonkommen ließ. Obwohl sie meterweit durch die Luft geflogen war, ehe sie auf die Geleise krachte und dabei zwei Schneidezähne verlor und schwere Prellungen erlitt, rappelte sie sich umgehend auf und ließ sich von Passanten, die den Vorfall mit angesehen hatten, auf den Bahnsteig ziehen. Sekundenbruchteile nachdem das geschafft war, fuhr bereits die U-Bahn ein.

Frau geriet auf Gleisen "in Panik, in Todesangst"
Passiert war das Ganze um 23.50 Uhr in der U1-Station Nestroyplatz. Die gebürtige Chinesin, die seit 25 Jahren in Wien lebt, wollte von einer Feier nach Hause fahren, als sie von einem ihr völlig unbekannten Mann von hinten einen wuchtigen Stoß erhielt. "Sie hat sich mit Blickrichtung zur U-Bahn drei Meter von der Bahnsteigkante entfernt befunden. Der Stoß war derart heftig, dass sie viereinhalb Meter nach vorne geflogen und am Bauch auf den Geleisen gelandet ist", betonte die Staatsanwältin. Die Frau sei "in Panik, in Todesangst" geraten, zumal sie zuvor auf der Anzeigetafel gesehen hatte, dass der nächste Zug nur mehr eine Minute entfernt war.

Die psychischen Folgen des Geschehens machen der 43-Jährigen nach wie vor zu schaffen. "Für sie gibt es ein Leben davor und ein Leben danach. Sie hat dem Tod ins Auge geschaut", sagte ihre Rechtsvertreterin. Die Frau befinde sich bis auf Weiteres in psychiatrischer Behandlung.

Angeklagter will keine Verletzungsabsicht gehabt haben
Der Angeklagte - ein 40 Jahre alter gebürtiger Tscheche, der seit zwei Jahren in Wien lebt – behauptete hingegen, das Ganze sei "durch einen unglücklichen Zufall" passiert. Er sei damals nach dem Konsum einer halben Whiskeyflasche und mehreren Bieren sehr betrunken gewesen: "Da mein Sehvermögen nicht mehr sehr gut funktioniert hat, bin ich im letzten Moment gegen die Frau gestoßen." Verletzungsabsicht habe er keine gehabt, betonte der Mann.

Auf die Frage eines beisitzenden Richters, ob er "wie ein Affe" und mit ausgestreckten Armen in der U-Bahn-Station herumgegangen sei, da die Frau ja gestoßen wurde, meinte der 40-Jährige: "Mein gesundheitlicher Zustand war derart schlimm, dass ich zu keiner wirklichen Handlung mehr fähig war." Er habe "das getan, aber ich wollte es nicht".

Angeklagter: "Mein Gehirn konnte nicht richtig arbeiten"
Im Anschluss wurden im Gerichtssaal die Videos aus den in der U-Bahn-Station angebrachten Überwachungskameras abgespielt. Darauf war zu sehen, wie der Angeklagte plötzlich hinter dem Rücken der 43 Jahre alten Frau auftaucht und ihr einen kräftigen Stoß versetzt. Danach dreht er sich um und begibt sich eilenden Schrittes zum gegenüberliegenden Bahnsteig, wo er in die U-Bahn Richtung Reumannplatz einsteigt.

Auf die Frage, weshalb er sich entfernt und der Frau nicht geholfen habe, wenn es ein Unfall gewesen sei, bemerkte der Angeklagte, er habe "Gegenwind" gespürt und sich deshalb entfernt: "Mein Gehirn konnte nicht richtig arbeiten."

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Das Gericht befand den Angeklagten schließlich für schuldig und verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft. Er wurde darüber hinaus in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ausschlaggebend dafür war das Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith, die dem Mann eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung bescheinigt hatte, die sie als eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades qualifizierte. Obwohl der 40-Jährige laut Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, sei zu befürchten, dass er infolge seiner Erkrankung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen könnte.

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